Ich kann Dir garantieren, dass es tatsächlich möglich ist. Denn der AR prüft das, was für die Wirtschaftsprüfer wichtig ist, um den Jahresabschluß zu machen. Wenn die Wirtschaftsprüger den Jahresabschluß durchwinken, kontrolliert der AR noch mal die Zahlen. Aber wenn da zum Beispiel unrealistische Einsparungen hinterlegt sind, die aber plausibel erklärt werden, muss der AR das nicht zwangsläufig merken. Der AR kontrolliert in aller Regel nicht den aufgestellten Buisnessplan für das kommende Jahr (wie auch?), sondern die Gewinn- und Verlustrechnungen des laufenden Jahres. Auffallen müssten da eigentlich irgendwelche Ablösen, die eingerechnet aber nicht realisiert werden und die negative Geschäftsentwicklung. Aber bemerken kann der AR das in aller Regel erst rückwirkend. Zudem ist er ist nicht im Tagesgeschäft und deshalb auf die korrekte Berichterstattung und eine ordentliche aufbereitung des Zahlenmaterials durch den Vorstand angewiesen.
Natürlich sind die nicht komplett raus aus der Verantwortung, aber es ist einem Geschäftsführer durchaus möglich, bestimmte Sachverhalte über einige Zeit zu verschleiern.
Aber wenn ein Geschäftsführer vorsätzlich den Aufsichtsrat täuscht, und davon sprechen wir doch im hier angenommenen Fall, dann müsste das doch in jedem Fall für eine fristlose Kündigung ausreichen, oder nicht?
Und die Kritik am Aufsichtsrat kommt ja nun auch z.b. von Herrn Weber.
Bei der Versammlung nächste Woche wird dann hoffentlich Tacheles geredet und die Dinge kommen auf den Tisch.