ZitatOriginal von Neu Amin
richtig er ist ein Angestellter der KGaA nur wem gehört die KGaA meines wissen nach gehören dem e.V. 51% der KGaA hast du es jetzt verstanden ??
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@ Wertago das streite ich dir auch nicht ab das du wahrscheinlich die in den Gesetzen besser auskennst , nur es gibt immer eine Auslegen
u. da die Satzung nicht eindeutig ist müsste es man von einem Gericht überprüfen lassen u. wenn man dann 3 Richter nimmt hat jeder eine andere Auslegung
ich bin da von den 51% ausgegangen die dem e.V. gehören an der KGaA
Ähem??? Und wem gehören die restlichen 49%??? Hab ich was verpasst?