ZitatIch habe die Satzung grad nicht "zur Hand", aber zu Punkt b habe ich folgende Interpretation:
Wenn für das aktive Wahlrecht (wählen) eine dreimonatige Mitgliedschaft erforderlich ist, sollte dies auch für das passive Wahlrecht (gewählt werden) gelten...
DerBilk
Ich meine mich zu erinnern, dass auf der ao JVH explizit nachgefragt wurde, ob ein potentielles Präsidiumsmitglied respektive ein potentieller Präsident bereits drei Monate Mitglied sein muss - diese Frage wurde damals verneint (ich meine mit dem Zusatz, dass man darüber evtl. mal nachdenken müsste).