ZitatOriginal von Rasengrün
Hm... Könnte die Entlastung möglicherweise nichtig sein?
auf keinen Fall, da dieser Vorgang nicht die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung berührt. Aber auch nur dafür sind sie entlastet worden. Ergäben sich also andere Konsequenzen, müsste man schon auf Entschädigung klagen.