ZitatOriginal von Felipe
Bin mir nicht ganz sicher, aber sind solche Koppelgeschäfte nicht gesetzlich verboten?
Koppelgeschäfte waren bis zum Sommer 2001 weitgehend durch die Zugabeverordnung verboten, dann aber wurde diese vom Gesetzgeber abgeschafft.
Heutzutage sind Koppelgeschäfte erlaubt, sonst gäbe es z.B. nicht das neue Handy für 1,- Euro bei erhöhter Grundgebühr. Die Grenze wird erst dann gezogen, wenn der Verbraucher über den tatsächlichen Wert der Angebote "getäuscht oder unzureichend informiert werde". (so in etwa der BGH)
Da würde ich also kein Problem sehen, wenn der Verein Kombi-Tickets für drei Spiele anbietet. Es geht ja auch nicht darum, dass Bayerntickets nur in Verbundung mit anderen Tickets verkauft werden sollten.
Aber als zusätzliches Angebot hätte man damit den jetzigen Ansturm wahrscheinlich deutlich entzerren können.