ZitatOriginal von OhLeoIsoaho
Hm, finde ich eher großzügig und kulant, dass man nicht jedes Jahr hinrennen muss, um Zinsscheine einzulösen.
Stimme zwar insoweit überein, dass man sich, wenn man wert auf die Zinsen legt, auch in den Bedingungen informieren kann - aber "großzügig und kulant" würde ich die Halbierung der gesetzlich im BGB fixierten Vorlegungsfristen für Zinsscheine von 4 auf 2 Jahre nicht nennen.