V-Mann: Alles klar!
ZitatOriginal von weserarmine
unterlassene hilfeleistung könnte aber gegen jeden bürger als vorwurf gelten, der die tat beoabchtet hat und nichts dagegen unternahm.
Nein, unterlassene Hilfeleistung kann nur angenommen werden, wenn mit der Hilfeleistung keine Eigengefährdung verbunden ist. Und sich da einzumischen hätte unweigerlich bedeutet, dass man selbst angegangen wird.