ZitatOriginal von NoFate1971
Wie hoch diese Stammeinlage ist, weiß ich nicht. Das Grundvermögen einer KGaA muss jedoch mindestens 50.000€ betragen.
Die Lizenzierungsbestimmungen der DFL machen eine Stammeinlage des Vereins i.H.v. 2,5 Millionen Euro in der KGaA erforderlich.
ZitatOriginal von NoFate1971
Trotzdem würde ich dieses Gesellschaftskonstrukt gerne umgebaut wissen. Ich finde, wir brauchen einen starken Mann an der Spitze. Für mich wäre der Umbau der KGaA in eine AG und die Abschaffung der Management GmbH die richtige Lösung. Der Vorstand sollte sich aus einem Sportvorstand, einem Finanzvorstand und einem Vorstandsvorsitzenden, der die Gesellschaft nach außen vertritt und die anderen Vorstände kontrollieren kann, zusammensetzen.
Der starke Mann an der Spitze müsste der Präsident sein, der die KGaA über den Aufsichtsrat kontrolliert und lenkt. Leider haben wir keinen starken Präsidenten, zudem derzeit nur geringen Einfluß des e.V. in der KGaA. Dadurch hat letztere ein Eigenleben entwickelt.
ZitatOriginal von NoFate1971
Jede AG hat einen Aufsichtsrat, der u.a. über Abberufung und Berufung der Vorstände entscheidet. Damit wäre übrigens auch ausgeschlossen, dass ein Vorstand im Aufsichtsrat sitzt und sich selbst kontrollieren kann.
Du musst an der Stelle zwischen Vorstand im Sinne des BGB (bei uns "Präsidium") und Vorstand im Sinne des Aktienrechts etc. trennen (bei uns funktionell die Geschäftsführer)! Die Verquickung die du hier beseitigen willst, existiert gar nicht.
ZitatOriginal von NoFate1971
Ebenfalls sollte auch der Vorstand des Vereins Mitglieder in den AR entsenden können, allerdings nicht den Vorsitzenden stellen dürfen.
Wieso sollte das Vereinspräsidium nicht den Vorsitzenden stellen dürfen, ganz unabhängig von den derzeitigen Leuten im Präsidium betrachte? Im übrigen sehen die Lizenzierungsbestimmungen der DFL vor, dass ausschließlich der Mutterverein über die Mitglieder des Aufsichtsrats einer Tochtergesellschaft bestimmen darf.
ZitatOriginal von NoFate1971
Zusätzlich wären die Geschäftsführer entmachtet und könnten so an niemandem vorbei weiterhin krumme Geschäfte tätigen.
Es gäbe gar keine Geschäftsführer mehr. Dies wären im AG-Konstrukt die Vorstände der AG.