ZitatOriginal von Count
Und der TOP 12 muss so in der Einladung stehen, da die Einladung zu einer JHV die Bekanntgabe der Tagesordnung erfordert. Da den Verantwortlichen zum jetzigen Zeitpunkt bekannt ist, dass ein bestimmter TOP von bestimmten Voraussetzungen abhängt, muss das so auch in der Einladung erwähnt werden.
Er hängt aber gar nicht von der Satzungsänderung ab, wie in der Einladung formuliert, sondern von der vorherigen Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung:
Entweder gibt es eine außerordentliche Mitgliederversammlung, dann sind auf dieser die Wahlen durchzuführen. Oder es gibt keine außerordentliche Mitgliederversammlung (und damit keine Satzungsänderung), dann sind auf der Jahreshauptversammlung die Wahlen durchzuführen.
Selbst wenn es zu einer Satzungsänderung auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung kommt, so gilt diese erst für die Zukunft, nicht aber auf der Mitgliederversammlung, auf der die Satzungsänderungen beschlossen werden. Sonst könnte man sich die zwei getrennten Termine ja auch sparen...