ZitatOriginal von herzich
Mehr als 3 Aufsichtsräte geht nicht. Glücklicherweise wurde diese Satzung noch nicht gelebt.
Die Satzung scheint tatsächlich in dem Punkt gegen das Aktiengesetz zu verstoßen.
Ein nicht ganz uninteressantes Detail dabei: Dagegen könnten nur andere Gesellschafter der KGaA klagen (Erfordernis der Betroffenheit), die es bekanntlich aber nicht gibt. Die Rechtswidrigkeit ist daher folgenlos.
Lippe-Korty: 5 aus 9 sind die einfache Mehrheit, damit kann man auch derzeit schon jede Entscheidung blockieren. Und falls man eine 75%-Hürde installieren möchte, so könnte die Hauptversammlung der KGaA (=faktisch das Präsidium des e.V.) dies jederzeit machen.