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Beiträge von Anturios

  • Sankt Nimmerleinstag: Ausgliederung Stadionbetreibergesellschaft

    • Anturios
    • 8. Januar 2011 um 20:14

    Halte ich für eine sehr gute Idee.

    Man hat auf den beiden Mitgliederabenden gesehen, dass die berechtigten Fragen der Mitglieder noch nicht ausreichend beantwortet werden konnten und vieles unausgegoren erscheint. Eine Verschiebung ist daher vernünftiger, als jetzt ein halbfertiges Konzept durchzubringen.

  • Die Gremien - Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Ehrenrat

    • Anturios
    • 7. Januar 2011 um 18:09
    Zitat

    Original von Lippe-Korty
    Klingenhagen und Sprick,

    beide nicht grad frischer Wind. Aber immerhin stellen sie sich zur Wahl und das allein verdient Respekt.


    Wieso nicht "frischer Wind"? Nur weil sie sich im September auch schon beworben hatten?

    Nach Durchsicht der beiden Fragebögen tendiere ich stark zu Euscher-Klingenhagen. Seine Antworten sind wesentlich konkreter und zeigen auf, dass er sich mit den Anforderungen an das Amt und die bevorstehenden Aufgaben geistig schon beschäftigt hat. Bei Sprick fehlt mir etwas die Substanz - aber das kann er auf der Mitgliederversammlung ja ggf. noch ausgleichen.

  • Sankt Nimmerleinstag: Ausgliederung Stadionbetreibergesellschaft

    • Anturios
    • 2. Januar 2011 um 22:59
    Zitat

    Original von Gönner
    Unterstellen wir mal, daß tombstone recht hat. In dem Fall wäre der Satz in Gänze unbedeutend, weil die Satzung rechtlich höher zu bewerten ist, als die Beschlussvorlage. So habe ich zumindest Anturios verstanden.

    Es ist also auch im Sinne der Handelnden im e.V. diesen Fehler zu korrigieren, weil sonst keine Anteile ohne Zustimmung der Mitglieder verkauft werden dürfen. Anturios kann sich ja mal kurz dazu äussern, ob diese Schlußfolgerung so richtig ist.


    Jo, das wird aber sicherlich noch geschehen. Das fehlende Komma hatte ich übrigens auch als Schreibfehler unterstellt, alles andere wäre schon ziemlich merkwürdig. ;)

  • Guten Rutsch usw. (sollte bei dem Wetter nicht so schwer sein...)

    • Anturios
    • 31. Dezember 2010 um 18:40

    For those about to rock...we salute you! :arminia:

  • Sankt Nimmerleinstag: Ausgliederung Stadionbetreibergesellschaft

    • Anturios
    • 31. Dezember 2010 um 14:26
    Zitat

    Original von Lippe-Korty
    Bist du Dir rechtlich sicher das wir auf alle Fälle zu einer Abstimmung müssen, bzw. der Verein das nicht auch ohne Mitgliederentscheid durchziehen kann?

    Ich bin auf dem Sektor kein Fachmann, darum diese gezielte Nachfrage. Wie aber oben schon geschrieben muß man Sachen die so als auch so gemacht werden sollten nicht unnötig verkomplizieren und teuer machen.

    Denn eine Mitgliederverammlung kostet immer auch Geld.


    Nochmals: Ich halte jegliche Veräußerung von Anteilen an Tochtergesellschaften für zustimmungspflichtig und das Präsidium hat im Übrigen auf den Mitgliederabenden diese Rechtsauffassung geteilt. Diese Zustimmung kann im Voraus gegeben werden (sog. Vorratsbeschluss). Das muss das Präsidium dann aber auch so formulieren und nicht nur damit ausdrücken wollen.

    Also "Die Mitgliederversammlung ermächtigt das Präsidium, X % der Anteile zu veräußern" und nicht wie in der Beschlussvorlage "Die Mitgliederversammlung beschließt, dass die Mitgliederversammlung bei Veräußerungen bis X % nicht zustimmen muss".

    Die erste Formulierung stellt eine Zustimmung im Sinne der Satzung dar, die zweite Formulierung bedeutet "Die Mitgliederversammlung beschließt, dass die Satzung nicht gilt" - und das funktioniert so halt nicht, weil ein Mitgliederbeschluss die Satzung nicht überlagern kann.

  • Sankt Nimmerleinstag: Ausgliederung Stadionbetreibergesellschaft

    • Anturios
    • 31. Dezember 2010 um 14:10
    Zitat

    Original von Lippe-Korty
    Anturios,

    ist dieser Passus denn rechtlich verdingt so auch aufgenommen worden und steht der denn nun so auch in der rechtsgültigen Ausgabe unserer Verfassung auch drin?


    Ja, die damaligen Änderungen wurden von den Mitgliedern einstimmig angenommen.

    Kannst hier die Satzungsversion vom 06.05.2010 nachlesen: https://www.arminia-bielefeld.de/fileadmin/armi…DSC_Satzung.pdf (In der noch-unveröffentlichten Fassung vom September ist aber auch keine entsprechende Änderung drin)

  • Sankt Nimmerleinstag: Ausgliederung Stadionbetreibergesellschaft

    • Anturios
    • 31. Dezember 2010 um 13:56
    Zitat

    Original von athur
    10.3 zählt die Aufgaben der MV auf. So unter anderem die Abstimmung über Anteilsverkäufe, wenn dies denn Satzungsgemäß notwendig ist! Mehr nicht! Muß nicht abgestimmt werden, hat die MV hier nichts zu tun.


    Ne, der § 10.3 ist keine reine Aufzählung/Zusammenfassung anderer Satzungsnormen, sondern begründet selbst diverse Zuständigkeiten.

    Zur genauen Erläuterung weise ich auf die Begründung zu der entsprechenden Satzungsänderung hin, die vom ASC beantragt wurde: http://www.arminia-supporters-club.de/downloads/10.pdf Dort wird man wohl am Besten wissen, was man gemeint hat ;)

    Edit: Damals war der Punkt noch § 10.3 lit. m, also nicht wundern.

  • Sankt Nimmerleinstag: Ausgliederung Stadionbetreibergesellschaft

    • Anturios
    • 31. Dezember 2010 um 13:38
    Zitat

    Original von athur
    Einerseits richtig, laut Satzung ist der Verein verpflichtet, mindestens 50% und ein Stimmrecht an seinen Unternehmungen zu behalten, andererseits gilt die generelle Zustimmungspflicht zum Anteilsverkauf nur für die DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co KGaA. Für die Arena ist eine andere Handhabung durchführbar und auch sinnig!


    Das ist so nicht richtig, du hast § 10.3 lit. k der Satzung übersehen. Danach ist die Zustimmung zur Veräußerung von Anteilen an allen Tochtergesellschaften zustimmungspflichtig.

    Der § 13a Satzung ist ein Spezialparagraph, der die Management GmbH gesondert schützt und neben der Veräußerung auch jede weitere Verfügung über die Anteile zustimmungspflichtig macht. Wichtig ist hier auch der feine Unterschied, dass Anteile an der Management GmbH nur mit vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung verkauft werden können, während der § 10.3 lit. k auch eine nachträgliche Zustimmung zulässt. Da das Präsidium aber rechtlich angeschmiert wäre, wenn sie nachträglich keine Zustimmung erhalten würden, und das Präsidium sich daher vermutlich auf einen solchen Verkauf nicht einlassen würde, ist das nur eine theoretische Unterscheidung.

    Edit: Und natürlich ist es prinzipiell sinnig, wenn die Mitgliederversammlung dem Präsidium vorab eine beschränkte Verfügungsmacht über Anteile der zu gründenden Stadiongesellschaft einräumt. Die Beschlussvorlage will dies regeln, ist aber rechtlich unpassend formuliert.

    Abgesehen davon halte ich 49% auch für zuviel Freiraum, mir wären 75%-1 vorerst lieber. Aber das ist eine ganz andere, losgelöste Frage, über die man geteilter Meinung sein kann.

  • Sankt Nimmerleinstag: Ausgliederung Stadionbetreibergesellschaft

    • Anturios
    • 31. Dezember 2010 um 13:29

    Der Verwaltungsrat ist an der Stelle aber der falsche Ansprechpartner, da das Präsidium das handelnde Organ bezüglich der Stadionausgliederung ist. Ob die beiden genannten Personen diese Entscheidung mittragen, kann ich daraus im Übrigen auch nicht erkennen, aber vielleicht bist du ja näher an den beiden dran ;)

    Und deine Warnungen vor "Konfrontation" und "Böswilligkeit" sind auch unnötig. Niemand unterstellt dem Präsidium negative Absichten und niemand sucht eine Konfrontation. Alle im Verein sind an einer optimalen Lösung für Arminia interessiert, das schließt unterschiedliche Meinungen aber natürlich nicht aus.

    Wichtig ist nur, dass eine respektvolle, offene Diskussionskultur herrscht. Aber die verschiedenen Mitgliederversammlungen und -abende 2010 haben eigentlich bewiesen, dass alle dies gelernt haben.

  • Sankt Nimmerleinstag: Ausgliederung Stadionbetreibergesellschaft

    • Anturios
    • 31. Dezember 2010 um 13:03

    @LK: Die Diskussion wird so halt im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen müssen, eine Abänderung der Beschlussvorlage ist ja noch bis zur endgültigen Abstimmung möglich. Eine frühzeitige Bekanntgabe wäre aber natürlich geschickter gewesen.

  • Sankt Nimmerleinstag: Ausgliederung Stadionbetreibergesellschaft

    • Anturios
    • 31. Dezember 2010 um 12:43

    Die genaue Beschlussvorlage zur Stadionausgliederung ist mittlerweile online:

    http://arminia-bielefeld.de/mitgliederversammlung/infos.html

    Zitat

    Beschlussvorlage vom 29. Dezember 2010:
    Das Präsidium des Deutschen Sportclub Arminia Bielefeld e.V. wird ermächtigt, die „SchücoArena", verzeichnet im Grundbuch der Stadt Bielefeld Blätter 53216 und 53217, das Trainingsgelände an der Friedrich-Hagemann-Straße, Bielefeld und 2 Wohnhäuser, Melanchthonstraße 31 und 33, Bielefeld aus dem Vermögen des e.V. wirtschaftlich und rechtlich auszugliedern, sei es durch Ausgliederung, Einbringung oder Verkauf an/in eine 100%-ige Tochtergesellschaft des e.V.

    Anzustreben ist - soweit gesetzlich zulässig und von den Gläubigern (Grundstücksgläubiger) insgesamt genehmigt - eine Schuldentlassung des e.V. gegenüber den Gläubigern.

    Veräußerungen von Anteilen an der neuen Stadiongesellschaft durch den e.V. als Gesellschafter bedürfen, soweit sie 49% der Anteile überschreiten der Zustimmung der Mitgliederversammlung des e.V., im Übrigen nicht."

    Begründung:
    Die Ausgliederung in eine Stadiongesellschaft bringt wesentliche Vorteile.
    Die Finanzierungsstrukturen der einzelnen Geschäftsbereiche des DSC Arminia Bielefeld sind übersichtlich strukturiert und gesellschaftsrechtlich getrennt (Abteilungen und Mitglieder im e.V., Spielbetrieb Profifußball in der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA und Stadion und Liegenschaften in der DSC Arminia Bielefeld Arena GmbH & Co. KG, einer 100%-igen Tochtergesellschaft des e.V.).
    Diese Finanzierungsstruktur bietet steuerrechtlich umfassende Gestaltungsspielräume, die der finanziellen Absicherung des DSC Arminia Bielefeld gesamt dienen.
    Die Gründung der Arena KG eröffnet die Chance, neue Investoren zu gewinnen, die sich an der Stadiongesellschaft und damit an einem Wahrzeichen Bielefelds beteiligen wollen.
    Die Stadiongesellschaft wird ein eigenes Kontrollgremium bekommen, welches sich idealerweise aus Vertretern des Präsidiums und des Verwaltungsrates des e.V., Gläubigervertretern und Beteiligten zusammensetzt.

    Alles anzeigen

    Den Punkt mit dem potentiellen Anteilsverkauf finde ich sehr interessant, da er leider schon wieder etwas fehlerhaft ist:

    Zitat

    Veräußerungen von Anteilen an der neuen Stadiongesellschaft durch den e.V. als Gesellschafter bedürfen, soweit sie 49% der Anteile überschreiten der Zustimmung der Mitgliederversammlung des e.V., im Übrigen nicht."

    Zum einen falsch, da die Satzung einen Verkauf von mehr als 50%-1 Stimmanteilen gar nicht zulässt (ich gehe jetzt mal davon aus, dass das Präsidium mit der obigen Formulierung auf 50%-1 hinauswill), zum anderen falsch, da gemäß Satzung jeder Anteilsverkauf zustimmungspflichtig ist und eine Satzungsbestimmung nicht durch einen einfachen Beschluss überlagert werden kann.

    Falls das Präsidium einen Vorratsbeschluss erwirken möchte, dann muss es dies anders formulieren.

  • Sankt Nimmerleinstag: Ausgliederung Stadionbetreibergesellschaft

    • Anturios
    • 30. Dezember 2010 um 11:35

    Pressesprecher: Laut Homepage ist zur Teilnahme an der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13.01. ein gültiger Mitgliedsausweis erforderlich. Wird bis dahin noch ein neuer verschickt oder wird die Gültigkeit des vorhandenen über den 31.12. hinaus verlängert? ;) Das könnte man dann ggf. auch noch mal kundtun.

  • Stimmung und Musik im Stadion

    • Anturios
    • 23. Dezember 2010 um 16:37

    Sehe da ehrlich gesagt auch keinen moralischen Rückschlag. Der Vorfall zeigt allenfalls erneut auf, dass die bestehende Verbotslage nicht geeignet ist, einen sicheren Zustand herzustellen.

  • Sankt Nimmerleinstag: Ausgliederung Stadionbetreibergesellschaft

    • Anturios
    • 20. Dezember 2010 um 14:12
    Zitat

    Original von Qbi
    Am letzten Infoabend wurde auf die Frage nach dem Einfluss der Mitglieder beim Verkauf von Anteilen am Stadion geantwortet, dass da die Mitgleiderversammlung am 13.1. beschließen muss, wie es laufen soll.
    Denkbar wäre es, dass bei jedem Verkauf die Zustimmung der Mitglieder eingeholt werden muss.
    Eine Alternative wäre, dass den Verantwortlichen eine Blankovollmacht erteilt wird, Verkäufe bis zu einem bestimmtem Anteilsprozentsatz (z.b. 10%) selbst zu entscheiden..


    Eine Blankovollmacht hat Vor- und Nachteile. Bei vertrauenswürdigen Unternehmen ist eine gesonderte Zustimmung durch die Mitgliederversammlung ggf. entbehrlich, es gibt aber sicherlich auch Investoren, die wir nicht in einer solchen Gesellschaft haben wollen oder die unsere Lage auszunutzen versuchen würden.

    Da das Präsidium sich zu den potentiellen Gesellschaftern nicht äußert, würde ich erstmal auf Nummer Sicher gehen wollen und jegliche Anteilsverkäufe zustimmungspflichtig machen.

    Ansonsten bezog ich mich auch eher auf Rechtsgeschäfte, die nach HGB erstmal durch den Komplementär (also die GmbH / den Geschäftsführer) allein geschlossen werden dürfen. Der e.V. sollte sich hier wesentliche Mitbestimmungsrechte über ein zu gründendes Kontroll- und Aufsichtsgremium sichern, auch um eine ganzheitliche Ausrichtung der Arminia-Gruppe zu gewährleisten.

  • Neuzugänge & Motivation

    • Anturios
    • 20. Dezember 2010 um 07:40

    Nein, die bekommen nichts.

  • Neuzugänge & Motivation

    • Anturios
    • 19. Dezember 2010 um 22:47
    Zitat

    Original von Lippe-Korty
    Wir alle die vor 5 Jahren nen Mitgliedsausweis hatten, waren auch damals schon der Verein nur war uns das damals weder bewusst, noch hatte es scheinbar eine Bedeutung. Auf JHV´s saßen 120 Rentner und haben für uns alle abgestimmt. Niemand von den Leuten hier hat damals gegen irgendwas gestimmt.

    [...]

    Es gibt leider nur wenige die den Mut haben aus der anonymen Masse aufzustehen und zu dem zu stehen was sie empfinden und denken.


    Wie tombstone schon sagte, haben einige Mitglieder früh die Probleme erkannt. Leider dauerte es dann aber noch Jahre, bis die Fehlentwicklung für die Mehrheit offensichtlich wurde bzw. bis diese nicht mehr unterm Teppich gehalten werden konnte.

    Du selbst warst einer der letzten, der im Vertrauen auf Roland Kentsch die Tatsachen nicht wahrhaben wollte, und hast bis dahin die vorhandenen mahnenden Stimmen auf Schärfste bekämpft. Mit deiner Bewertung machst du es dir also etwas zu einfach.

    Die Mitglieder müssen sich ihrer Verantwortung stellen, da hast du zweifelsohne Recht.

  • Sankt Nimmerleinstag: Ausgliederung Stadionbetreibergesellschaft

    • Anturios
    • 19. Dezember 2010 um 17:48

    Müsste im §18a stehen.

    Ansonsten ist diese Antwort natürlich etwas fragwürdig, da zunächst einmal allenfalls der Einfluss des Vereins gesichert bleibt. Der Verein wird nach Außen, und dies schließt die Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften mit ein, durch das Präsidium vertreten. Die Mitgliederversammlung hat also keinen direkten Einfluss, sondern nur über die Kette -> Verwaltungsrat -> Präsidium -> Gesellschafterversammlung.

    Es sollte in jedem Fall sichergestellt sein, dass in der zu gründenden GmbH & Co. KG ein Kontroll- bzw. Aufsichtsgremium vorgesehen wird, welches sich personell mehrheitlich aus Präsidium und Verwaltungsrat speist und für wichtige Geschäfte der GmbH & Co. KG zustimmungspflichtig ist.

    Leider hat der Verein zu solchen wichtigen Details bisher noch gar nichts gesagt.

  • karitativ 2010

    • Anturios
    • 17. Dezember 2010 um 12:45

    Hier:

    Zitat

    Ab Stadionöffnung bis etwa 30 Minuten nach dem Spiel werden die DSC-Fans an den Getränkeständen der Südtribüne sowie der Blöcke I und J Pfandbecher sammeln.

  • Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft

    • Anturios
    • 17. Dezember 2010 um 10:59
    Zitat

    Original von Bennobarkeeper
    Sorry aber so kann man das dann auch nicht stehen lassen. Nicht das Präsidium hat Herrn Ziege verpflichtet und ausgesucht, denn Ziege als Trainer und Interimssportmanager ist Angestellter der KgaA und nicht des Vereines. Somit musst Du die "Buhmänner" an anderer Stelle suchen, nämlich im Aufsichtsrat der KgaA und nicht im Präsidium des e.V.


    Das ist korrekt. Brinkmann war damals allerdings als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender an der Entscheidung beteiligt und hat diesen in dieser Funktion damals auch öffentlich vorgestellt. Natürlich ist es möglich, dass er selbst gegen Ziege gestimmt hat. Da er damals aber schon als designierter Präsident in den Startlöchern stand, würde mich das sehr verwundern: Ich glaube kaum, dass der neue starke Mann an der Spitze sich bei der wichtigsten Personalie im ganzen Verein überstimmen lassen würde.

    Die restlichen aktuellen Präsidiumsmitglieder haben mit der Entscheidung aber zweifelsohne nicht zu tun gehabt. Sie wurden ja erst eine Woche später vom VR bestellt.

  • Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft

    • Anturios
    • 16. Dezember 2010 um 19:01
    Zitat

    Original von Pressesprecher
    Und was Volker W. sagt, das stimmt natürlich. Ich denke, dass das Präsidium in seiner bisherigen amtszeit eine Menge guter Dinge angestoßen hat. Nicht zuletzt das Thema Jugendkonzept/Oetker... Mehr dazu in Kürze.


    Ob das Präsidium gute Arbeit geleistet hat, hat aber nichts mit der Legitimation seiner Bestellung zu tun.

    Und da bleibt natürlich der fade Beigeschmack, dass die Aussagen vor der Satzungsänderung anders aussahen, als es dann später umgesetzt wurde:

    Vor der Satzungsänderung am 05.05.2010 wurde den Mitgliedern angekündigt, dass im Falle der Satzungsänderung natürlich erst der auf der für den 06.06.2010 terminierten JHV neugewählte VR das zukünftige Präsidium bestellen wird und mit einem "Stellvertreter-Wahlkampf" (Kandidaten für den VR sagen, für welche Präsidiumsmitglieder sie stehen) zu rechnen ist.

    Am 01.06.2010 wurde dann die Verlegung der JHV auf den 05.09.2010 verkündet. Die Begründung war, dass man das abstimmungsfähige Konzept zur Stadionausgliederung auf der JHV am 05.09.2010 vorlegen wolle, dies zeitlich aber nicht mehr klappen würde. In der Rückschau wissen wir, dass das auch zum 05.09.2010 nicht geklappt hat und vermutlich auch gar nicht klappen konnte. Und ansonsten kann man sicherlich auch fragen, ob ein Verschiebungsbedarf nicht auch schon am 05.05.2010 offensichtlich war.

    Am 04.06.2010 hat das alte Präsidium durch Rücktritte eine Lage geschaffen, die eine sofortige Neubestellung des Präsidiums erforderlich macht.

    Am 06.06.2010 bestellt der alte VR das derzeitige Präsidium. Man verkündet gleichzeitig, dass sich eh nur diese fünf Personen satzungsgemäß beworben hätten. Diese Argumentation ist allerdings irreführend, da die entsprechenden Satzungsregelungen auf die Präsidiumsbestellung nicht anwendbar sind. Im Übrigen war bis zu den Rücktritten am 04.06.2010 gar kein Präsidiumsposten vakant und es gab somit gar keinen Bedarf/Raum für Bewerbungen.

    Zwischenfazit: Das Präsidium wurde zwar legal bestellt, aber von einem VR, der in seiner damaligen Zusammensetzung erkennbar nicht mehr den entsprechenden Auftrag und das Vertrauen der Mitglieder hatte (vgl. die Wahlergebnisse am 05.09.2010). Der VR war zu der Bestellung berechtigt, aber eben nicht legitimiert. Dies gilt umso mehr, als dass den Mitgliedern im Vorfeld der Satzungsänderung exakt dieser Punkt anders verkauft wurde.

    Im Zusammenspiel mit der Verlegung der JHV (aus einem Grund, der später anscheinend doch nicht mehr so wichtig war, und der wenn dann eh schon vor der Satzungsänderung hätte ersichtlich sein müssen) und dem erst durch Rücktritte herbeigeführten Bedarf einer Neubestellung könnte man zu der Schlussfolgerung kommen, dass dieser Ablauf nicht unbeabsichtigt war. Beweisen kann man das freilich nicht - es kann auch ganz anders gewesen sein.

    Vor der JHV am 05.09.2010 wurde dann seitens des Präsidiums verkündet, dass man nur in der bisherigen Besetzung zur Verfügung stehe. Die Entscheidungsfreiheit des VR wurde durch diese Vorankündigung faktisch erheblich eingeschränkt.

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