ZitatOriginal von Bennobarkeeper
Zu Punkt 1: Ja ich gebe Dir Recht das der VR die Arbeit des Präsidiums geprüft hat und auch bewertet: Somit durchaus Satzungskonform, allerdings sind die im Statement des VR genannten Gründe zum Teil einfach falsch!
Welche denn?
ZitatOriginal von Bennobarkeeper
2. Hat sich der VR an den Ehrenrat gewandt? Ja hat er, aber das war nicht das Post von Buschtrommler, er beschrieb den Ehrenkodex und hier hat der VR ganz klar gegen verstossen!
Worin siehst du den Verstoß?
ZitatOriginal von Bennobarkeeper
1.und 2. Hätte der VR die Öffentlichkeit suchen können? Klar hätte er das, war aber so wohl nicht gewollt, ist aber nun leider nach Außen gedrungen.
"Ist nach Außen gedrungen" klingt nach höherer Gewalt und hinzunehmender Naturgesetzlichkeit - hier wurde aber bewusst ein internes Schreiben an die Presse weitergeleitet, wodurch dem Verein absehbar geschadet wird.
ZitatOriginal von Bennobarkeeper
4. Darf er durchaus, denn der VR mischt sich hier in Angelegenheiten der KgaA ein (Lizenz) und dieses ist nicht die Aufgabe des VR.
Nochmals: Alexander Geilhaupt ist auch im Aufsichtsrat vertreten und Ziel der Satzungsänderung war explizit, eine bewusste Verschränkung der beiden Kontrollgremien zu schaffen, damit das Wohl der gesamten Arminia-Gruppe immer berücksichtigt bleibt. Zumal die KGaA ein wesentlicher Vermögenswert des e.V. ist und an der Lizenzierung der KGaA auch das Überleben des e.V. hängen wird. Er hatte also sowohl das Recht als auch die Pflicht, sich über das Thema Lizenzierung Gedanken zu machen.