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Beiträge von Anturios

  • Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft

    • Anturios
    • 21. Januar 2011 um 22:34

    So, wie letzten Freitag habe ich die Live-Ticker-Diskussion beim Italiener verpasst :D

    Mit dem Ergebnis haben doch erstmal alle Beteiligten ihr Gesicht gewahrt, und die offenen Sachfragen können wieder angegangen werden. Hauptsache, alle halten sich jetzt auch an den Burgfrieden.
    :arminia:

  • Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft

    • Anturios
    • 21. Januar 2011 um 15:53
    Zitat

    Original von almöi
    Kann ich mir nicht vorstellen. Dann stelle ich morgen einensolchen Antrag gegen Brinkmann. Und übermorgen gegen Hindrichs. Und überhaupt gegen Lauritzen. Mit so einer Kinderkacke könnte man dann doch den ganzen Verein lahmlegen.

    Edit: Anturios hilf!!!


    Also ich habs mir nochmal angeguckt. In einem anderen Beitrag hatte ich mich ja mit der Begründetheit eines Vereinsausschlusses auseinandergesetzt. Mir ist zwischenzeitlich auch die Frage gekommen, ob das Präsidium überhaupt in diesem Fall jemanden ausschließen kann und darf (Zuständigkeit) - es wäre ja unsinnig, wenn das zu kontrollierende Organ das Kontrollorgan einfach aus dem Verein werfen könnte.

    Das Präsidium kann wie jedes Gremium nur Beschlüsse treffen, für die eine satzungsmäßige Zuständigkeit besteht. Bezüglich des Vereinsausschlusses ist folgendes in der Satzung geregelt:

    Zitat

    § 8.4 Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss des Präsidiums. […]


    Die Zuständigkeit des Präsidiums für Vereinsausschlüsse ist damit grundsätzlich gegeben.

    Es stellt sich aber die Frage, ob dies auch im Sonderfall eines Gremiumsmitglieds gilt. Zu berücksichtigen ist vorliegend die Rechtsprechung, hier insbesondere das BGH-Urteil vom 06.02.1984, Aktenzeichen II ZR 119/83. In dem damaligen Falle hatte ein Vorstandsmitglied erfolgreich gegen seinen Vereinsausschluss durch den restlichen Vorstand geklagt. Der BGH begründete sein Urteil wie folgt:

    Zitat

    Der Vorstand des Beklagten war nicht berechtigt, den Kläger als Mitglied des Vereins und des Vorstands auszuschließen sowie ihn mit sofortiger Wirkung von der Vorstandstätigkeit zu suspendieren.

    Allerdings bestimmt § 5 Satz 1 der Satzung des Beklagten, daß "ein Mitglied durch Beschluß des Vorstands ausgeschlossen werden kann, wenn es das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt, wenn es seinen Beitragspflichten nicht nachkommt oder aus einem anderen wichtigen Grunde". Jedoch kann diese Regelung auf Mitglieder, die ein Vorstandsamt ausüben, nicht angewendet werden.

    Der Senat hat bereits - abweichend vom Reichsgericht (RGZ 88, 193, 195) -ausgesprochen, daß der Vorstand einer Genossenschaft nicht befugt ist, ein Aufsichtsratmitglied aus der Genossenschaft auszuschließen, selbst wenn ihm das Statut das Recht zur Ausschließung von Mitgliedern unterschiedslos zuweist (BGHZ 31, 192 ff.). Diese Ansicht hat er im wesentlichen damit begründet, daß der Vorstand im Falle einer derartigen Befugnis sich leicht jedes, insbesondere ihm mißliebige, Aufsichtsratmitglieds entledigen und damit der Aufsichtsrat in eine mit seiner Stellung unvereinbare Abhängigkeit von dem Vorstand geraten kann. In eine ähnlich abhängige Stellung von der Vorstandsmehrheit eines Vereins könnte jedes einzelne Vorstandsmitglied gelangen, wenn sie dieses aus dem Verein ausschließen und damit den Verlust seines Vorstandsamts bewirken könnte.

    Zudem würde ein derartiges Recht der Vorstandsmehrheit eine Zuständigkeit einräumen, die mit derjenigen der Mitgliederversammlung als dem höchsten Organ des Vereins nicht vereinbar ist. Ist es - wie hier - der Mitgliederversammlung vorbehalten (vgl. § 27 Abs. 1 BGB, § 8 Abs. 1 der Satzung), den Vorstand zu bestellen und mangels abweichender Regelung in der Satzung die Bestellung zu widerrufen, so kann eine Vorstandsmehrheit dieses Recht nicht dadurch unterlaufen, daß sie ein Vorstandsmitglied aus dem Verein ausschließt und damit entgegen der inneren Ordnung des Vereins darüber entscheidet, wer dessen Geschäfte führen und ihn vertreten soll.



    Der BGH hat damit entschieden, dass die grundsätzliche Zuständigkeit des Präsidiums für Vereinsausschlüsse im Falle von gewählten Gremiumsmitgliedern (und insbesondere im Fall von Kontrollorganen) nicht gegeben ist, weil

    1) Das Kontrollorgan in Abhängigkeit zu dem zu kontrollierenden Organ geraten und damit die Stellung des Kontrollorgans unterminiert werden würde.
    2) Das Recht zum Vereinsausschluss die satzungsmäßige Zuständigkeit zur Wahl und Abwahl von Gremiumsmitgliedern nicht überlagern darf, hier also der Mitgliederversammlung.
    3) Der BGH fasst dies in der Feststellung zusammen, dass ein solches Ausschlussrecht des Präsidiums insgesamt der inneren Ordnung des Vereins widersprechen würde.

    Die Zuständigkeit des Präsidiums für den Ausschluss von Alexander Geilhaupt ist somit unbeachtlich des § 8.4 der Satzung nicht gegeben. Das Präsidium kann kein Ausschlussverfahren eröffnen und keinen Beschluss in der Sache treffen.

  • Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft

    • Anturios
    • 21. Januar 2011 um 13:27
    Zitat

    Original von Bennobarkeeper
    Wenn ich mich recht entsinne, dann sind alle Kandidaten vor der letzten JHV vom Ehrenrat auf ihre Tauglichkeit hin überprüft worden und für gut befunden worden, sonst wären sie ja nicht zugelassen worden.


    Durch die Satzungsänderung 2009 wurde das Prüfungsrecht des Ehrenrat auf die "satzungsmäßigen Voraussetzungen" beschränkt. Das sind vorliegend nur die Mindestmitgliedschaftsdauer, die bezogen auf Wirtschaftskriminalität saubere Weste, sowie beim Verwaltungsrat zusätzlich noch die Erfahrung in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Im Übrigen müssen Ablehnungen seit der Änderung öffentlich begründet werden.

    Vorher hatte der Ehrenrat einen freien Prüfungsauftrag und musste die Gründe auch nicht mitteilen. Insofern ist die Handhabe des Ehrenrats tatsächlich geringer als noch 2009, wo er Kandidaten noch einfacher ablehnen konnte.

  • Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft

    • Anturios
    • 20. Januar 2011 um 21:43

    Obermann wird sicherlich im Nachhinein froh sein, dass er nicht zur Wahl zugelassen wurde und dass das im letzten Winter aufgetauchte Finanzloch nicht ihm in die Schuhe geschoben werden konnte.

  • Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft

    • Anturios
    • 19. Januar 2011 um 18:21

    :lol:

  • Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft

    • Anturios
    • 19. Januar 2011 um 12:35

    Um Herrn Hindrichs mal aus dem Protokoll der JHV 2010 zu zitieren:

    "Der Aufsichtsrat wird sich auch zukünftig mit Äußerungen in der Presse zurückhalten"

  • Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft

    • Anturios
    • 18. Januar 2011 um 22:13
    Zitat

    Original von Bennobarkeeper
    Moinsen Anturios.

    Tja gibt es so nichts gegen zu sagen! ;)

    Wie hoch darf er denn Deiner Meinung nach gehängt werden? :rolleyes:

    SWB Gruß
    Benno


    Ich hoffe, du hast meinen letzten Kommentar als ironisch einsortiert ;)

    Es ist natürlich nicht gut, wenn das Protokoll so spät vorliegt. Ein Verstoß gegen die Satzung liegt auch vor. Ein "ganz gravierender Fehler" ist das aber nicht. Selbst ich als formalistischer Mensch ordne die Verzögerung der Protokollerstellung als Lappalie ein.

    Und dass ich jetzt laut des Protokolls Alexander heiße, kann ich ebenfalls verschmerzen ;)

  • Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft

    • Anturios
    • 18. Januar 2011 um 20:59
    Zitat

    Original von Bennobarkeeper
    Es mag Dir ebenfalls scheissegal sein, ob dieser schriftlich verfasst wurde oder aber nicht. Und auch hier bin ich anderer Meinung, als Gremium des DSC Arminia Bielefeld, habe ich mich strikt an die Satzung desselbigen zu halten und wie schon erwähnt ist gem § 9 Abs. 4 gerade auch vom Verwaltungsrat die Sitzungen und Beschlüsse schriftlich zu protokollieren, ist dieses nicht geschehen, dann hat der Verwaltungsrat gegen die Satzung verstossen und somit einen ganz gravierenden Fehler begangen.


    § 9 Abs. 4 der Satzung sagt auch:

    "Darüber hinaus wird eine Abschrift des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung spätestens sechs Wochen nach der Sitzung den Mitgliedern zugänglich gemacht durch Auslage in der Geschäftsstelle und Veröffentlichung in der Vereinszeitschrift"

    Zuständig und verantwortlich für die Durchführung der Mitgliederversammlung (und das schließt das Protokoll ein) ist laut Satzung der Präsident (daher unterschreibt er das Protokoll auch). Ich stelle fest, dass

    1) Das Protokoll nicht innerhalb der satzungsmäßigen Frist in der Vereinszeitschrift zugänglich gemacht wurde.
    2) Das Protokoll nicht innerhalb der satzungsmäßigen Frist in der Geschäftsstelle zugänglich gemacht wurde.
    3) Das Protokoll (übrigens seit heute morgen online) am 13.12.2010 unterschrieben wurde und Punkt 1) und 2) damit dokumentiert sind.

    Im Ergebnis hat Herr Brinkmann damit gegen die Satzung verstoßen und einen ganz gravierenden Fehler begangen! Abgesehen davon hat er meinen Namen falsch protokolliert! Skandal, hängt ihn höher! ;)

  • Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft

    • Anturios
    • 18. Januar 2011 um 12:56
    Zitat

    Original von Bennobarkeeper
    Also haben wir nun noch 6 weitere offene Fragen an Anneliese auf deren Antwort ich immer noch warte! ;)


    Diese Fragen bezogen sich aber alle auf Meinungsäußerungen von Anneliese ("Sportlich läuft es scheiße" etc.), und nicht mehr um Tatsachenbehauptungen.

  • Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft

    • Anturios
    • 18. Januar 2011 um 12:24
    Zitat

    Original von Bennobarkeeper
    Du der letzte Abschnitt ist mir zunächst einmal nicht so wichtig. Viel wichtiger finde ich doch, woher Anneliese die Infromationen die hier als Tatsachen gepostet werden hat! Sollten diese Angaben und Aussagen richtig sein, dann frage ich mich allen Ernstes, woher diese Informationen kommen, denn ich kann mich jetzt beim besten Willen nicht erinnern, das diese Informationen irgendwo zu lesen gewesen wären.


    Das liegt dann aber tatsächlich an deiner Erinnerung ;)

    Zitat

    Original von Anneliese
    1. Die Gesamtschulden von eV + KGaA liegen bei über € 26 Mio. Zum Saisonende ist ist von noch einem höheren Wert auszugehen.


    Auf dem Stadion lasteten laut den Aussagen auf dem letzten Mitgliederabend 23,6 Millionen Euro Schulden und in der Winterpause sind wir noch mal auf Einkaufstour (es war von einem Budget von 3 Millionen die Rede, ich finde gerade aber kein Zitat) gegangen. Da kann man mal unterstellen, dass das wieder auf Pump war.

    Zitat

    Original von Anneliese
    2. Die Zinslast ist nicht verringert worden, da es noch keine Einigung mit den Banken gibt.
    3. Die Tilgungszeiten sind nicht entscheidend verlängert worden, da es noch keine Einigung mit den Banken gibt.

    Zitat

    Westfalenblatt vom 11.01.2011
    In den Gesprächen mit den Banken und Investoren ist der Verein noch nicht so weit wie erhofft. Bei einem der Hauptkreditgeber, der Sparkasse Bielefeld, möchte Arminia die Verlängerung der Kreditlaufzeit von zehn auf 20 Jahre erreichen, außerdem soll der Zinssatz angepasst werden. »Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen«, sagte Laufer.

  • Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft

    • Anturios
    • 18. Januar 2011 um 08:26
    Zitat

    Original von Arminia05
    Laut des Westfalen Blatt gibt es einen Antrag eines Mitglieds auf Vereinsauschluß gegen Geilhaupt wegen Vereinsschädigens Verhalten. Ob dieser geschieht obliegt laut der Satzung dem Präsidium.


    Ob dies geschieht, hängt zunächst einmal davon ab, ob Herrr Geilhaupt überhaupt etwas gemacht hat, was laut Satzung den Vereinsausschluss nach sich ziehen kann. Dieser ist laut Satzung möglich,

    1) bei schwerem Verstoß gegen die Vereinssatzung oder
    2) gröblich vereinsschädigendem Verhalten

    Was gröblich vereinsschädigendes Verhalten ist, ist in der Satzung nicht abschließend geklärt. Beispielhaft werden aber genannt

    2a) rassistisch, verfassungs- und fremdenfeindliche Bestrebungen
    2b) andere diskriminierende oder menschenverachtende Verhaltensweisen
    2c) Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht

    Einen Verstoß gegen die Vereinssatzung kann ich nicht erkennen, insbesondere aber keinen schweren. Von den anderen genannten Tatbeständen ist lediglich ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht denkbar. Dazu hat Pressesprecher sich aber schon geäußert: Der Maulwurf ist noch nicht bekannt.

    Der Antrag des Mitglieds wird daher erfolglos sein, also abgesehen von dem vermutlich für den Adressaten im Vordergrund stehenden populistischen Effekt. Das Schreiben einer vereinsinternen E-Mail kann überhaupt kein vereinsschädigendes Verhalten darstellen, unabhängig vom Inhalt. Erst die Veröffentlichung ist vereinsschädigend und das ergibt sich ja auch klar aus der Satzung.

    Das hier nix passieren kann ergibt sich auch schon daher, weil das Präsidium für Vereinsausschlüsse einen einheitlichen Rahmen (für die Definition von "vereinsschädigendem Verhalten") anlegen muss. Bekanntlich ist zumindest Herr Schwick immer noch Vereinsmitglied, obwohl gegen ihn wegen Untreue zu Lasten des Vereins ermittelt wird.

  • Lippe-Korty hat Geburtstag

    • Anturios
    • 18. Januar 2011 um 07:19

    Alles Gute! Und mach dir einen schönen Tag. ;)

  • Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft

    • Anturios
    • 18. Januar 2011 um 00:01
    Zitat

    Original von athur
    Wenn man sich jedoch einem, durch Satzung reglementierten, Ziel unterwirft, gilt es schon im Innenverhältnis gewisse Regel zu beachten...

    Sonst ist ja alles Aufregen an dieser Stelle umsonst, und selbst Brinkmann frei aller Zweifel...


    Hab mir die Satzung gerade nochmals durchgelesen: Danach ist ein Protokoll zu fertigen, vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen, in der nächsten Sitzung von dem Gremium zu genehmigen und der Geschäftsstelle zuzuleiten.

    Das bedeutet, dass die Frage der Einstimmigkeit erst auf der übernächsten Verwaltungsratssitzung endgültig dokumentiert werden kann. Ich gehe mal davon aus, dass Alexander Geilhaupt die Sitzung geleitet und entsprechend das Protokoll geführt und unterzeichnet hat.

    Auf der nächsten Verwaltungsratssitzung wird über die Genehmigung dieses Protokolls abgestimmt, welche dann mehrheitlich, einstimmig oder halt nicht erfolgt. Der Genehmigungsbeschluss wiederum wird im Protokoll zu der nächsten Verwaltungsratssitzung auftauchen und erst in der übernächsten Sitzung genehmigt...

  • Dschungelcamp auf der Alm...?

    • Anturios
    • 17. Januar 2011 um 20:05

    Edit, die zweite Seite übersehen.

  • Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft

    • Anturios
    • 17. Januar 2011 um 18:59

    So und nicht anders sieht es aus. :arminia:

  • Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft

    • Anturios
    • 17. Januar 2011 um 18:46
    Zitat

    Original von Hitchcock
    siese:
    Ich lese immer nur "KA"... . Wenn Du die Gruppierung meinst: Das sind doch nur etwas mehr als eine Handvoll Leute. Dazu gehören so bekannte Leute wie Friedrich Straetmanns oder Sebastian Kraus. Das sind doch alles ehrenwerte Leute, die alle schon ewig im Verein sind und sich dafür engagieren. Machen solche Leute den Verein kaputt?


    Bekannt? Mach mich nicht schwach... :lol:

    Und bitte erschlagt mich, falls ich irgendwann Anzeichen von Selbstüberschätzung zeigen sollte. Was das Engagement für Arminia angeht, habe ich noch kaum drei Haare auf dem Sack. Vor allem im Vergleich zu Ehrenamtlern wie Benno, auf die deine Beschreibung wirklich zutrifft.

  • Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft

    • Anturios
    • 17. Januar 2011 um 18:30
    Zitat

    Original von Bennobarkeeper


    Wie man anhand der Aussagen von Herrn Schnitzmeier ersehen kann, ist dieses wohl nicht unbedingt der Fall.

    Das kann ich als Außenstehender nicht beurteilen, zumindest wurde die Bedeutung der Stadionausgliederung für die Lizenzerreichung aber in der Vergangenheit schon mal anders bewertet:

    Zitat

    Westfalenblatt vom 19.11.2010
    WB: Was genau wäre der Vorteil einer neuen Stadiongesellschaft?
    Laufer: Ein entscheidender Vorteil wäre, dass die Verbindlichkeiten des Stadions nicht mit in die Lizenzierung einfließen würden.

    Weitere Vorteile der Stadiongesellschaft hatte Hans-Jürgen damals übrigens nicht benannt (bzw. sie wurden zumindest nicht abgedruckt). Andererseits ist die Lizenz natürlich laut Schnitzmeier auch Sache der KGaA und Vereinsgremien haben sich dazu ja auch gar nicht zu äußern. ;)

    Und um es sicherheitshalber noch rauszustellen: Das ist keinerlei Kritik an Hans-Jürgen, er verhält sich in der aktuellen Lage wie üblich vorbildlich und besonnen. Was wäre die Welt schön, wenn es mehr wie ihn und Friedrich gäbe.

  • Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft

    • Anturios
    • 17. Januar 2011 um 16:55
    Zitat

    Original von Lippe-Korty
    Scheinbar aber eben nicht einstimmig wenn es nach Thomas Lauritzen geht, wie fügt sich das in deine Kette ein, oder lassen wir das einfach raus?


    Also ist Lauritzen für dich jetzt auch der Lügner, wenn der Beschluss nur scheinbar nicht einstimmig war? ;)

    Und für die Frage, ob der Verwaltungsrat sich um die Lizenz der KGaA sorgen darf oder nicht bzw. für die Bewertung zuständig ist, ist es vollkommen egal, ob die Sorge nun einstimmig formuliert wurde oder nicht.

  • Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft

    • Anturios
    • 17. Januar 2011 um 15:50
    Zitat

    Original von Bennobarkeeper
    Und nun der letzte Punkt, Anturios. Geilhaupt kann sich bzgl. Lizenz der KgaA aber nur äußern als AR-Mitglied nicht als VR-Mitglied und kann dieses nicht auch noch als Begründung des VR für das Mistrauensvotum des Präsidenten des e.V. nutzen als Verwaltungsratsmitglied bzw. Vorsitzender.


    Die kausale Kette sieht für mich so aus:

    Der Verwaltungsrat ist anscheinend zu der Bewertung gekommen, dass die Verzögerung der Stadionausgliederung bis zum Sommer aufgrund der finanziellen Verstrickungen e.V. / KGaA (Stichwort: In der KGaA geparkte, aber dem e.V. zuzurechnende Darlehen) die Lizenzerteilung für die KGaA und damit deren Überleben gefährdet, was wiederrum auch den e.V. in die Insolvenz führen würde.

    Bemängelt wird also im Kern die Verzögerung im e.V., die in der KGaA Schaden anrichtet, der wiederrum auf den e.V. zurückfällt. Die Zuständigkeit des Verwaltungsrats ist deutlich für mich gegeben.

  • Die allgemeine Lage von Verein und Mannschaft

    • Anturios
    • 17. Januar 2011 um 13:38
    Zitat

    Original von Bennobarkeeper
    Zu 1. Frag den Verwaltungsrat, denn er stellt ja fest das zum einem wohl die Zusammenarbeit nicht klappt und sie dem Präsidenten das Vertrauen entziehen. Ich bin nicht der Verwaltungsrat! Fakt ist das man dieses wohl geprüft hat, ansonsten wäre ja man nicht auf den Ehrenrat zugegangen, oder?


    Ne, ich wollte von dir wissen, welche "genannten Gründe zum Teil einfach falsch" siind.

    Zitat

    Original von Bennobarkeeper
    Zu2. Der Ehrenkodex zeigt im Wesen auf wie der Verein gelebt werden soll, er zeigt auch auf, das Internas auch Internas bleiben, jetzt mal ganz einfach ausgesagt und das zwischen den einzelnen Gremien. Im Statement von Geilhaupt werden aber mehr oder minder Internas preis gegeben.


    Du hast recht: Alex Geilhaupt hat versucht, den Kurs des VR inhaltlich zu begründen, und das geht natürlich nur wenn man ansatzweise etwas (wie du schon sagst, "mehr oder minder Internas") Substanz bietet. Seitens des Präsidiums lese ich dagegen eher emotionale Schuldzuweisungen. Was jetzt schlimmer bewertet wird, ist für mich Geschmackssache.

    Zitat

    Original von Bennobarkeeper
    zu 3: Bezweifel ich Deine Aussage? Nein tue ich nicht. Deine Auslegung ist eine mir in den Mund gelegte Interpretation Deinerseits und meine Meinung dazu solltest Du nach unserem Gespräch durchaus kennen!Wir sind in diesem Punkt so nah beieinander wie zwei aufeinanderliegende Papiere! Also was soll diese Fragestellung?


    Ich weiß, dass du das auch kritisch siehst. In deinen Beiträgen kommt mir allerdings nicht stark genug raus, dass der Maulwurf die derzeitige Situation entscheidend mitverursacht hat. Mich stört der Versuch von Teilen des Präsidiums und anderen Personen, den gesamten Schaden dem VR in die Schuhe zu schieben ("Wenn wir uns getroffen hätten, hätte ich ihn freundlich gegrüßt und ihn gefragt, ob er mit der jetzt entstandenen Situation zufrieden ist", sagte Brinkmann).

    Zitat

    Original von Bennobarkeeper
    zu 4: Falsch Anturios! Geilhaupt hat dieses Recht als Mitglied im Aufsichtsrat aber nicht in seiner Funktion als Verwaltungsratsvorsitzender!


    Als Verwaltungsrat ist er geborenes Mitglied des Aufsichtsrat. D.h., die Arbeit im Aufsichtsrat ist satzungsgemäße Aufgabe des Verwaltungsrats (bzw. von drei Verwaltungsräten). Dies wurde bekanntlich bewusst so angelegt, um eine einheitliche Marschroute zu gewährleisten und damit die Kontrollgremien ein Gesamtbild kennen.

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