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Beiträge von Anturios

  • Die Gremien - Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Ehrenrat

    • Anturios
    • 27. Juli 2011 um 20:03
    Zitat

    Original von Maximus


    Ist das so? Ich nahm bislang an, dass das Präsidium die Geschäftsführung bestimt.


    Jein, der Aufsichtsrat muss bei Abschluss, Änderung, Verlängerung, einseitiger Beendigung und Aufhebung von Anstellungsverträgen von Geschäftsführern mit einer 3/4-Mehrheit zustimmen (§ 11 Abs. 2 lit cc der Satzung der KGaA).

    Zitat

    Original von MiLa6909
    Was passiert eigentlich so rein Satzungsmäßig, wenn er den Stuhl für einen Nachfolger( wen auch immer) nicht frei macht?


    Das "Übergangspräsidium" ist regulär für drei Jahre bestellt worden, der Verwaltungsrat könnte es aber jederzeit wieder abberufen.

  • Die Gremien - Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Ehrenrat

    • Anturios
    • 27. Juli 2011 um 15:29
    Zitat

    Original von siese
    Es ist doch völlig sinnvoll, ein Präsidium zu bestimmen, das auf eine breite Unterstützung im Verein rechnen kann, statt eine formale Machtposition auszuspielen. Das hat weder etwas mit einem Ende des Vereins, noch mit einer Übernahme durch die Sponsoren noch mit irgendwas dergleichen zu tun. Es geht eben um einen möglichst breiten Konsens.


    Wenn es ein potentielles Präsidium gäbe, dass mit einer breiten Unterstützung rechnen könnte und die Voraussetzungen erfüllt, würde man dieses sicher sofort einsetzen. Anscheinend gibt es solche Personen aber nicht, sonst gäbe es ja keinen Konflikt. ;)

    Dass der Verwaltungsrat seine satzungsgemäße Zuständigkeit ausfüllt ist nicht das Ausspielen einer formalen Machtposition, sondern deren Aufgabe und Pflicht. Dafür wurden sie mehrheitlich gewählt.

  • Die Gremien - Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Ehrenrat

    • Anturios
    • 27. Juli 2011 um 12:49
    Zitat

    Original von ailenedigaeth
    Und es muss drauf geachtet werden, dass die ganzen Lücken (wer beruft ab, wer übernimmt wirklich, wenn nicht beschlussfähig, etc.), die sich in den letzten Wochen gezeigt haben, in der geänderten Satzung geschlossen werden.


    Läuft ;)

  • Die Gremien - Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Ehrenrat

    • Anturios
    • 27. Juli 2011 um 07:21
    Zitat

    Original von almgänger 72
    Die entscheidende Frage ist doch, warum besteht Uli Stein auf einem Rücktritt von Schnitzmeier und findet scheinbar dafür auch noch die Unterstützung von dem kompletten VR(außer Alex)? Da scheint ja irgendetwas gravierendes vorgefallen zu sein, sonst kann ich es mir nicht erklären. Von außen betrachtet hat Schnitzmeier doch für die Lizens gesorgt und damit ein wichtiges Ziel seiner Arbeit erreicht.


    Zumindest das alte Präsidium hatte ja mehrfach betont, dass Herr Schnitzmeier einen fragwürdigen Umgang mit Geld gezeigt habe und man dessen Rechenkunst nicht gutheißen könne. Gegebenenfalls, und darauf deuten die Informationen im Westfalenblatt ja hin, ist die Lizenz nur auf Sand gebaut.

    Zitat

    Original von almgänger 72
    Alamierend finde ich die Indizien dafür, dass die Gremien wieder nicht an einem Strang ziehen und die ganze Sache lang und breit in der Öffentlichkeit zerrissen wird. Es schadet mal wieder dem Ansehen unseres Vereins.


    Dass dieser Konflikt in die Öffentlichkeit getragen wird, ist das eigentliche Problem. Wieder einmal stellt sich die Frage, wem diese gezielte Indiskretion wohl nutzt.

    Wenn es ein deutliches 4:1-Meinungsbild im Verwaltungsrat gibt muss sich Alex zudem auch hinterfragen lassen, wieso er dieses als Vorsitzender des Gremiums anscheinend intern und extern nicht mitträgt, wie es bei der Zusammenarbeit in einem Gremium üblich sein sollte.

  • Die Gremien - Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Ehrenrat

    • Anturios
    • 23. Juli 2011 um 10:18
    Zitat

    Original von Pressesprecher
    ;) Nein...den zahle ich aus meiner Tasche. Dafür reicht es gerade noch...


    Ich stelle mir gerade bildlich vor, wie ihr beide bei einer Zigarette im Pausenraum am offenen Fenster sitzt und einen Automatenkaffee trinkt. :D Wenn es soweit kommen sollte, würde ich gerne ein Foto machen.

  • Die Gremien - Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Ehrenrat

    • Anturios
    • 23. Juli 2011 um 00:42

    Die Diskussion hier ist inzwischen übergeigt: Es ist vollkommen irrelevant, mit wem Alex in den Urlaub fährt (viel Spaß übrigens! :)) oder wen er duzt (zumal er da ja auch nicht alleine ist). Die Themen haben zumindest teilweise dennoch ihre Berechtigung, aktuell kommt Ihr hier aber eh nicht inhaltlich weiter. :hi:

  • Die Gremien - Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Ehrenrat

    • Anturios
    • 22. Juli 2011 um 15:22
    Zitat

    Original von NoFate1971
    Interessant das Thema Verkentschifizierung. Wie kommt Ihr darauf? Ist Schnitzmeier, der ja vermutlich gemeint ist, Schatzmeister des e.V.?


    Ne, aber zur Zeit dessen Vorgesetzter ;)

    Zitat

    Original von NoFate1971
    Glaubt Ihr allen Ernstes, dass sich RS gerade zum Weltherrscher aufspielt?


    Wie ich vor ein paar Tagen schon schrieb: Wie jeder Geschäftsführer hat er qua Amt ein Interesse, die Belange seines eigenen Zuständigkeitsbereichs (der KGaA) möglichst optimal zu regeln, selbst wenn dies zulasten anderer (des e.V.) geht. Das ist strukturell völlig normal und unproblematisch, solange das Präsidium sowie der Verwaltungsrat des e.V. ein natürliches Gegengewicht bilden und ggf. korrigierend eingreifen.

    Zitat

    Original von NoFate1971
    Schon einmal daran gedacht, dass die Leute, die uns mit Millionenbeträgen(!) unterstützen, ein nicht geringes Interesse daran haben dürften, dass dieses Geld auch nach ihren Vorstellungen verwendet wird? Zumindest in Ansätzen?


    Das ist völlig nachvollziehbar und legitim.

    Zu berücksichtigen ist aber an der Stelle genauso, dass auch die Fans und Mitglieder Arminia mit Millionenbeträgen (!) unterstützen - die Anleihe wird ja bsp. vermutlich nicht zurückgezahlt werden können - und entsprechend ebenso ein legitimes Interesse haben.

    Die Fans und Mitglieder können diese Position nur nicht ausspielen, da sie nicht organisiert sind. Fußball-ist-Fansache war der Versuch, so eine Genossenschaft mit gebündelter Interessenausübung zu sein - oder siehst du das mittlerweile anders?

  • 2. Spieltag: Osnabrück gegen Arminia

    • Anturios
    • 21. Juli 2011 um 15:41

    Um 12 Uhr gab es keine Schlange mehr.

  • Die Gremien - Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Ehrenrat

    • Anturios
    • 20. Juli 2011 um 23:56
    Zitat

    Original von ArminenStolz

    Der Ehrenkodex gilt für Mitglieder der Gremen des eingetragen Vereins. Der Aufsichtsrat gehört allerdings zur DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA. Somit erübrigt sich die Frage ...


    Nein, der Ehrenkodex gilt für alle Personen, die sich freiwillig zur Einhaltung verpflichtet haben und bezieht im Übrigen Geschäftsführung und Aufsichtsrat der KGaA mit ein. Ansonsten sehe ich aber praktisch eh keinen wesentlichen Interessenkonflikt, der Herrn Helmer seine Tätigkeit im Aufsichtsrat im Sinne des Ehrenkodexes unmöglich machen würde. Allenfalls bei drohenden Insichgeschäften müsste er sich neutral verhalten, aber das ist zunächst einmal eine rein theoretische Situation.

  • Die Gremien - Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Ehrenrat

    • Anturios
    • 15. Juli 2011 um 15:58
    Zitat

    Original von NoFate1971

    Dem e.V. mangelt es nicht am Durchgriff. Sämtliche Plätze im Aufsichtsrat sind durch den e.V. zu besetzen. Auch die, die der Wirtschaft "gehören". Die Frage muss hier lauten, warum der Eindruck entsteht, dieser Durchgriff würde nicht vollzogen werden.

    Ich habe vielmehr das Gefühl, dass wir uns hier in eine Situation begeben, die eher emotional besetzt ist: Vorsicht vor der KGaA. Das hatten wir doch schon mal.


    Es ist nun mal naturgemäß so, dass die KGaA andere Ziele verfolgt als der e.V.: Der Geschäftsführer hat den kurz- bis mittelfristigen Erfolg der KGaA im Fokus. Denn daran wird er gemessen, bezahlt und ggf. bei Ausbleiben des Erfolgs auch wieder rausgeworfen.

    Entsprechend benötigt er den e.V. zunächst einmal nur, weil dieser die Spielberechtigung an die KGaA abgetreten hat. Wichtig ist für ihn also primär, dass das finanzielle Überleben des e.V. gesichert ist. Wie der e.V. finanziell überlebt, kann ihm egal sein, insbesondere was die Abteilungen angeht.

    Das hat auch nichts mit Böswilligkeit zu tun (was das alte Präsidium ja bisweilen quasi so darstellte), sondern ist seiner Funktion geschuldet.

    Die Vereinsgremien müssen hier das Gegengewicht bilden: Langfristig planen, den Zweck und die Mitglieder des Vereins nicht aus dem Auge verlieren, die ganze Gruppe strategisch daraus ausrichten. Um dies zu können, ist zum einen die charakterliche Durchsetzungsfähigkeit nötig, das Lenken der Arminia-Gruppe muss dem Präsidium aber auch strukturell möglich sein. Und an der Stelle sehen das alte Präsidium, ich und auch viele andere Arminen Änderungsbedarf.

  • Die neue Zukunftsanleihe

    • Anturios
    • 14. Juli 2011 um 18:27
    Zitat

    Original von Pragmatiker
    Hier hätte ich mir einen Absatz zum Thema Rücklagenbildung gewünscht. Oder hab ich das in den 105 Seiten übersehen??? ?(


    Hast du:

    "Um alle verbleibenden Verbindlichkeiten bedienen zu können, insbesondere um die Rückzahlung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen zum Fälligkeitszeitpunkt leisten zu können, wird die Emittentin aufgrund ihrer alleinigen Kommanditistenstellung bei der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA und bei der DSC Arminia Bielefeld Arena und Liegenschafts-Management GmbH & Co. KG dafür Sorge tragen, dass Gewinne der Tochtergesellschaften in entsprechender Höhe an die Emittentin abgeführt werden."

    ;)

  • Der nächste Präsident

    • Anturios
    • 14. Juli 2011 um 09:07

    Ne, ihm scheint es nur darum zu gehen, dass die Verhandlungen von einem Anwalt protokolliert werden, das Gesagte inhaltlich hinterher also nachgeprüft werden kann. Mich wundert allerdings, dass der Artikel einen so konfrontativen Tonfall enthält...

  • Die neue Zukunftsanleihe

    • Anturios
    • 13. Juli 2011 um 11:34

    Nein, der Verein hat sich anscheinend generell gegen ungewünschte Auswirkungen von Vorstandsentscheidungen versichert. Da der geschäftsführende Ehrenrat laut Satzung aber nicht zum Vorstand wird, sondern nur dessen Aufgaben übernimmt, hätte die Versicherung hier eventuell nicht gezahlt.

  • Anturios hat geheiratet!

    • Anturios
    • 13. Juli 2011 um 08:31

    :lol:

    Ne, sie war lediglich als Zuschauerin dabei :)

  • 50+1 Regelung

    • Anturios
    • 9. Juli 2011 um 15:09

    Natürlich, Sportverbände sind theoretisch Kartelle.

    Allerdings gelten für den Sportbereich andere Maßstäbe als für "normale Wirtschaftsunternehmen": Inbesondere die EU geht in ihrem Weißbuch Sport von Besonderheiten des Sportes aus, die sich auch bei der kartellrechtlichen Bewertung auswirken:

    Zitat

    4.1 Die Besonderheit des Sports

    Sportliche Aktivitäten unterliegen dem EU Recht. Dies wird ausführlich im Arbeitspapier der Kommissionsstellen und in den zugehörigen Anhängen dargelegt. Die Wettbewerbs und Binnenmarktvorschriften gelten insofern für den Sport, als er eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt. Für den Sport gelten außerdem andere wichtige Aspekte des EU Rechts wie das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, Bestimmungen hinsichtlich der Unionsbürgerschaft und der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Beschäftigung.

    Gleichzeitig weist der Sport bestimmte Merkmale auf, die oft unter „Besonderheiten des Sports“ zusammengefasst werden. Die Besonderheit des europäischen Sports kann aus zwei Blickwinkeln betrachtet werden:

    - im Hinblick auf die Besonderheit sportlicher Aktivitäten und sportlicher Regeln, wie getrennte Wettkämpfe für Frauen und Männer, die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Wettkämpfen oder die Notwendigkeit, ergebnisoffene Wettkämpfe sicherzustellen und die Chancengleichheit der an Wettkämpfen teilnehmenden Clubs zu gewährleisten;

    - im Hinblick auf die Besonderheit der Sportstrukturen, insbesondere die Autonomie und Vielfalt der Sportorganisationen, die Pyramidenstruktur der Wettkämpfe vom Breiten bis hin zum Spitzensport, organisierte Solidaritätsmechanismen zwischen den verschiedenen Ebenen und Beteiligten, die Organisation des Sports auf nationaler Basis, und den Grundsatz eines einzigen Verbands pro Sportart.

    Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und die Beschlüsse der Europäischen Kommission belegen, dass die Besonderheit des Sports anerkannt und berücksichtigt wird. Sie dienen außerdem als Orientierungshilfe für die Anwendung des EU Rechts im Sport. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wird die Besonderheit des Sports zwar weiterhin anerkannt, sie kann jedoch nicht so ausgelegt werden, dass eine allgemeine Ausnahme von der Anwendung des EU Rechts gerechtfertigt ist.

    Im Arbeitspapier der Kommissionsstellen und in den Anhängen wird ausführlich dargelegt, dass es organisatorische Sportvorschriften gibt, die – aufgrund ihrer legitimen Ziele – den kartellrechtlichen Bestimmungen des EG Vertrags eher nicht zuwiderlaufen, und zwar unter der Voraussetzung, dass ihre wettbewerbsbeschränkenden Auswirkungen in der Natur der Sache liegen und hinsichtlich der angestrebten Ziele verhältnismäßig sind. Beispiele für solche Vorschriften sind die „Spielregeln“ (d.h. die Regeln, die die Dauer der Spiele oder die Anzahl der Spieler auf dem Feld festlegen), die Regeln für die Auswahlkriterien bei Sportwettbewerben, die „Heim- und Auswärtsregel“, die Multiple-Ownership-Regel bei Vereinswettbewerben, die Vorschriften für die Zusammensetzung der Nationalmannschaften, Antidoping Vorschriften und Vorschriften über Transferperioden.

    Was die regulatorischen Aspekte des Sports anbelangt, so kann jedoch nur von Fall zu Fall entschieden werden, ob eine bestimmte Sportregel mit dem EU Wettbewerbsrecht vereinbar ist, wie der Europäische Gerichtshof vor kurzem in seinem Urteil Meca-Medina[8]bestätigt hat. Der Gerichtshof lieferte eine Klarstellung hinsichtlich der Auswirkung des EU Rechts auf die Sportregeln. Er verwarf den Begriff von „rein sportlichen Regeln“ als irrelevant für die Anwendbarkeit der EU-Wettbewerbsvorschriften im Sportsektor.

    Der Gerichtshof räumte ein, dass die Besonderheit des Sports insofern berücksichtigt werden muss, als restriktive Auswirkungen auf den Wettbewerb, die für die Organisation und ordnungsgemäße Durchführung des Wettkampfsports unerlässlich sind, nicht gegen die EU Wettbewerbsvorschriften verstoßen, unter der Voraussetzung, dass diese Auswirkungen hinsichtlich des verfolgten legitimen ureigenen sportlichen Interesses angemessen sind. Das Erfordernis der Verhältnismäßigkeitsprüfung schließt ein, dass die speziellen Merkmale jedes Einzelfalls berücksichtigt werden müssen. Für die Anwendung der Wettbewerbsvorschriften im Sportsektor können keine allgemeinen Leitlinien formuliert werden.

    Alles anzeigen
  • Ex-Armine Sevdail Selmani

    • Anturios
    • 9. Juli 2011 um 09:52
    Zitat

    Original von Buschtrommler
    Jaja, hat wahrscheinlich bei McDonalds Donuts geklaut und jetzt die Mafia auf dem Hals. Deshalb reist Schnitzi jetzt nach Sizilien, um mit dem Paten zu verhandeln und den Todeskuss wieder aufzuheben... Der dafür drei Freikarten für das Spiel gegen Wehen Wiesbaden kriegt und sich eine Gratiswurst aussuchen darf.....


    Arndt Heiderich ist in der Bielefelder Mafia? :lol:

  • Die Gremien - Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Ehrenrat

    • Anturios
    • 9. Juli 2011 um 00:12
    Zitat

    Original von almöi
    Wieso dürfen die anschließend nicht wieder zurück in den Ehrenrat? Das ist doch eine vollkommen andere Situation als bei der Berufung von Erdmann ins Präsidium. Ehrenrat bildet teilweise Übergangspräsidium, nach Berufung eines neuen Präsidiums treten die Übergänger wieder zurück ins Glied. ANTURIOS????


    Die Satzung kennt grundsätzlich folgenden Mechanismus: Verbleiben weniger als drei Präsidiumsmitglieder (was laut Satzung zur Beschlussunfähigkeit des Präsidiums führt), wird der Ehrenratsvorsitzende automatisch Präsidiumsmitglied. Sein Amt im Ehrenrat ruht solange.

    Der Mechanismus ist nach dem Rücktritt des alten Präsidiums eingetreten und Herr Fredebeul entsprechend ins Präsidium aufgerückt. Dies nutzte aber nichts, weil Arminia laut Satzung nur von (mindestens) zwei Präsidiumsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten werden kann und darüber hinaus drei Präsidiumsmitglieder für ein beschlussfähiges Gremium erforderlich sind. Der Mechanismus in der Satzung hat also eine deutliche und offenkundig ungewollte Regelungslücke für den Fall, dass das komplette Präsidium zurücktritt.

    Solche sogenannten planwidrigen Regelungslücken dürfen durch einen Analogieschluss gestopft werden: Man überträgt eine vorhandene Regelung auf einen vergleichbaren, im Wortlaut aber nicht geregelten Sachverhalt. Dadurch wird sichergestellt, dass der mutmaßliche Regelungswille des Rechtsgebers (hier der Mitglieder) berücksichtigt wird und man gleichzeitig zu einem Ergebnis kommt.

    Nach der Pressemitteilung des DSC hat man sich anscheinend für eine solche analoge Auslegung entschieden: Statt des Ehrenratsvorsitzenden sind zwei Ehrenratsmitglieder übergangsweise ins Präsidium gewechselt, ihre Ämter im Ehrenrat ruhen solange. Das ist aber meine persönliche Deutung, die Gremien können sich auch ganz andere Gedanken gemacht haben.

  • Der nächste Präsident

    • Anturios
    • 8. Juli 2011 um 14:46

    Herr Harhausen ist jedenfalls in einer interessanten Situation:

    Herr Schnitzmeier ist in der KGaA sein Vorgesetzter. Als Schatzmeister des e.V. vertritt Herr Harhausen den e.V. jetzt gleichzeitig gegenüber der KGaA als Gesellschafter und könnte, zugespitzt, seinen eigenen Chef entlassen. :lol:

  • Die Gremien - Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Ehrenrat

    • Anturios
    • 8. Juli 2011 um 14:17
    Zitat

    Original von Almaufstieg
    Für das dreiköpfige Übergangspraesidium gibt es eigentlich nur einen Vorsitzenden:
    Friedrich Straetmanns!


    Er ist sicherlich die Art ausgleichender Charakter, der erstmal Ruhe in den Laden bringen würde. Zuletzt konnte man dies auf der JHV sehr schön sehen, als er die beginnende Eskalation während der Entlastung gerade noch so verhindert hat.

    Die Personalie des Interimschatzmeister halte ich aber für entscheidend(er): Wir brauchen dringend jemand, der die Zahlen überblickt, dann die richtigten Schlüsse daraus zieht und auch die KGaA wieder einfängt.

  • Die Gremien - Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Ehrenrat

    • Anturios
    • 8. Juli 2011 um 11:09

    Würde mich ehrlich gesagt wundern, wenn jemand aus dem Verwaltungsrat übergangsweise aufrückt: Immerhin ist es ein Schritt ohne Rückkehrmöglichkeit.

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