ZitatOriginal von Wertago
Den entscheidenden Zwischensatz, der die Zäsur bildet, zitierst Du nicht.
Also ich finde weder den einen Zwischensatz "Der Verwaltungsrat tagt nach Bedarf, mindestens aber viermal jährlich" noch den anderen "Werden auf einer Mitgliederversammlung Präsidium und Verwaltungsrat zugleich neu gewählt, soll mindestens ein Mitglied des bisherigen Verwaltungsrates als Kandidat aufgestellt werden, um die Kontinuität in der Amtsführung zu wahren" in der Frage entscheidend - die Lücke habe ich jedenfalls kenntlich gemacht.
ZitatOriginal von Wertago
Wenn ich nicht recht hätte, könnten drei VR-Mitglieder durch einen Rücktritt die Wahl auch der beiden anderen, verbliebenen aushebeln und damit Druck auf die Entscheidungsfreiheit dieser ausüben.
Wenn drei Verwaltungsratsmitglieder einer Meinung sind, brauchen sie keinen Druck auf die Entscheidungsfreiheit der beiden anderen ausüben. Dann können sie sie einfach überstimmen.
Abgesehen davon würde dies höchstens bedeuten, dass die Satzung an dem Punkt eine Schwachstelle besitzt. Normen legt man aber nicht danach aus, ob die Regelungen doof sind bzw. ob man diese doof findet. Leider. ![]()