ZitatOriginal von justdoitDSC
Unter das Mitbestimmungsrecht fallen Änderungen der Dienstpläne bei Beamten dann, wenn dauerhaft Arbeitszeiten und Arbeitstage verändert werden. Dieses wäre aber bei einer einmaligen Fahrt nicht der Fall.
Das geht ohne Mitbestimmung. Selbst eine Abordnung an einen anderen Dienstort für unter drei Monate ist möglich bei dem selben Dienstherrn aus dienstlich notwendigen Gründen. Erst bei einem längeren Zeitraum ist hier wieder der Betriebsrat zu beteiligen.
Stimmt, meine (L)PVG-Vorlesungen sind schon etwas her. ![]()
Die andere Frage ist aber, inwieweit der Einsatz von Beamten als Streikbrecher bei der DB verfassungsgemäß ist. In Bezug zu "normalen Behörden" hat das BVerfG da ja recht eindeutig entschieden...