Es macht aber auch noch einen Unterschied, ob man die Situation von Seiten der Gläubiger oder von Seiten der DFL betrachtet.
Die Gläubiger müssen auf die Zukunft schauen, und inwieweit die das geringere Risiko darin sehen, ihr Geld zurück zu verlangen, "still zu investieren" (z.B. durch Stundungen) oder gar weiter investieren.
Die DFL muss ja durch das (Nach-)Lizenzierungsverfahren sicherstellen, dass die Saison, sprich das hier und jetzt, durchfinanziert ist. Von außen betrachtet darf dieser Umstand bei Schalke durchaus bezweifelt werden, schließlich wurden die Saison ja schon durch einen großen, landesbürgschaftlich abgesicherten Kredit finanziert. Es gab in der Vergangenheit immer wieder Beispiele, bei denen Vereinen von der DFL Verpflichtungen untersagt wurden, wenn dadurch die Finanzierung der Saison in Gefahr gesehen wurde.
Aus uns nicht bekannten Gründen scheint das hier aber nicht der Fall zu sein.
Es geht hier nicht um die Gläubiger sondern darum was der Sinn und Zweck von Corona Hilfen ist.
Wenn es Sinn und Zweck ist das Fortbestehen und Arbeitsplätze zu sichern um Virus-Spezifische härten zu überbrücken dann ist die Bürgschaft nicht zweckmäßig verwendet worden.
Wenn es allerdings darum geht mit Corona Hilfen zu Expandieren und seine Geschäftsfelder zu erweitern dann ist dieses OK.
Die abschließende Frage verbleibt dann ob man für den Expansionskurs angeschlagener Unternehmen Steuergelder verwendet werdern dürfen.