ZitatOriginal von Studtwuckel
Bei denen wird schon die Entlastung verweigert, wenn die Zahlen im Plus sind!!!
Was sind wir hier gnädig...
Wenn Unstimmigkeiten im Kassenbericht sind, dann ist das dringend zu empfehlen.
Wenn du den Vorstand erstmal entlastet hast kannst du keinerlei Schadensersatzforderungen mehr gegen ihn stellen, ohne das die Entlastung selbst noch einmal angefochten werden muss (z.B. Täuschung, Betrug, etc. )