Richie: Alles richtig mit einer Ausnahme: Kentsch hat damals maßgeblich zu Entlassung von möhlmann beigetragen und damit den Weg zu Ära Rapolder/TvH geebnet, die er dann durch die Installierung von Saftig wieder beendet hat.
Beiträge von siese
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6 Spiele, 2 Punkte, 3 Tore, 4 Platzverweise. Wenn das so weiter geht, wird das der teuerste Trainer der 3. Liga. Von den 10000 Zuschauern des 1.Spieltags sind 4000 weggeblieben. Macht mind. 50 000 EUR Verlust allein an einem Spieltag. So teuer kann ein neuer Mann gar nicht sein!
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Also brauchen wir einen Sponsor für den liveblog. Ich vermute mal, dass eine ankoppelung an Arminia die Sache erleichtert. Das wäre dann z.b. ein liveblog "powerd by Sparkasse Bielefeld" oder so. Ein paar tausend Zugriffe pro Spiel, das ist doch eine werbereichweite, für die man durchaus etwas ausgeben kann.
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Wäre denn auch ein liveblog von Arminia lizenzpflichtig? Wenn nicht, dann könnte man das doch künftig z.b. über den ASC laufen lassen. Dort gab es doch früher sogar live-Reportagen. Sollte der ASC mal prüfen und dann Freiwillige für den Blog suchen, die dann ganz offiziell akkreditiert werden.
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Genauso wenig, wie bei Arminia die Spitzenspieler anheuern, fangen die Spitzenmanager bei Arminia an. Schnitzmeier sollte man nach seinen Taten für Arminia beurteilen und die sind - soweit ich da überblicken kann - in Ordnung.
Ansonsten finde ich, dass die Berichterstattung der NW vom Freitag die Persönlichkeitsrechte von Herrn Schnitzmeier ziemlich missachtet. Auch R.S. hat ein Recht auf Privatheit. Es gibt m.E. kein gerechtfertigtes Interesse daran, das gesamte Privatleben von R.S. so auszubreiten. Der Mann ist schließlich weder Kanzler noch Papst noch amerikanischer Präsidentschaftskandidat.
Hobby-Inquisitoren sehen so was natürlich anders.
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Original von tribuenenprinzessin
Dann musst Du den Gesetzestext aber auch genau lesen: "der Verurteilte darf sich als ungestraft bezeichnen", das heißt: er muss sich in der Öffentlichkeit nicht so bezeichnen, aber die Strafe und der Eintrag ins BZR bleiben.
Und bei Vorstellungsgesprächen in Bezug auf Berufe, die den sorgsamen Umgang mit Geld erfordern, wäre ich mir nicht so sicher, wie ein solcher Strafbefehl, wenn er denn verschwiegen würde, bewertet würde.
Korrekt, aber eine solche Strafe gibt es hier gar nicht. Dass jemand, der zu 60 TS verurteilt ist, auch bestraft ist ist ja klar. Aber er muss das niemandem auf die Nase binden, außer wenn ihn Polizei Staatsanwaltschaft und ganz wenige andere Behörden danach fragen. Sonst darf er sich als nicht vorbestraft bezeichnen. Wohin es führt, wenn jemand wegen irgendwelcher Verfehlungen stigmatisiert wird, hat Carl Zuckmayer im "Hauptmann von Köpenick" schön dargestellt.
Dass Strafen im Bundeszentralregister gespeichert werden ist auch klar. Sonst könnte der Staat ja auch nie herausfinden, ob es nur eine Strafe gibt. Aber trotzdem gilt so jemand als nicht vorbestraft, könnte also ohne weiteres Beamter werden und die Stadtkasse Bielefeld verwalten, oder Lehrer werden, oder Förster.Also: der Staat ist liberaler als der Maulwurf, der der NW diese Geschichte gesteckt hat. Aber es wäre wahrscheinlich total böswillig, diesen Maulwurf bei den Gegnern von R.S. zu vermuten. Z.B. bei denen, die wegen der Nicht-Entlassung von R.S. ihr Amt geräumt haben.
P.S. Kleine Korrektur: Schnitzmeier hat Einspruch nur gegen die Höhe der Tagessätze eingelegt, wie die NW berichtet.
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Original von Stoppa Schulz
Man möge mir 50 jährigem Opa verzeihen das ich mich aus Interesse etwas im Internet umgeschaut habe. Sieses Ausführungen in allen Ehren, aber hast Du meinen Text überhaupt gelesen??
Hallo?? Das mit den 90 Tagessätzen bezieht sich auf ein polizeiliches Führungszeugnis und hat nix mit Vorstrafen zu tun. Kein Gericht guckt ins p.-führungszeugnis sondern immer ins Bundeszentralregister. Und eben dort landen alle anerkannten Strafbefehle. Und damit ist man im juristischen Sinne vorbestraft.
Vielleicht kann der Gelehrte Siese mich alten Mann ja belehren!!

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtskenntnis:
Zitat§ 53 Bundeszentralregistergesetz:
Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
(1) Der Verurteilte darf sich als unbestraft bezeichnen und braucht den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung
1. nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 aufzunehmen oder
2. zu tilgen ist.Also: man darf sich als nicht vorbestraft bezeichnen, wenn die Strafe nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen ist.
Wann das der Fall ist regelt § 32 BZRG:
Zitat§ 32 Inhalt des Führungszeugnisses
(2) Nicht aufgenommen werden...
5. Verurteilungen, durch die auf
a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen istAlso darf man sich nach einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen als nicht vorbestraft bezeichnen, wenn man bislang nichts auf dem Kerbholz hat.
Nur Anwalt wird man so natürlich nicht mehr

Eine Verurteilung gibt es aber im Fall R.S. nicht, auch keinen rechtskräftigen Strafbefehl, weil R.S. Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat. Damit wird der Strafbefehl zur Anklageschrift, über die verhandelt und geurteilt wird. Wer meint, alle Angeklagten schuldig, für den ist die Sache klar. Der Rechtsstaat ist großzügiger. Der billigt hier die Unschuldsvermutung zu. Auch nach einem Bordellbesuch!
Ansonsten hat mich Lippe Korty überzeugt und ich habe heute einen zugegebenermaßen kleinen vierstelligen Beitrag für die Fananleihe gezeichnet.
Ich kenne weder Herrn Schnitzmeier noch sonst irgendwen persönlich, habe mich für diesen Vereinsquatsch nie interessiert und möchte eigentlich nur, dass Arminia endlich mal wieder nach oben kommt. Von mir aus kann das dann die ganze Mannschaft gemeinsam mit Präsidium und Geschäftsführung in Lokalitäten aller Art ausgiebig feiern ...
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Je mehr über eine Insolvenz geredet wird, wie heute in der NW, desto näher rückt sie. Wer wird die Fananleihe zeichnen, wenn er damit nicht Arminia, sondern einen Insolvenzverwalter finanziert? Wer wird eine Fananleihe in der 6. Liga finanzieren?
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Original von N13
Das finde ich sehr interssant. Kannst du das mal genauer erläutern?
Willst du damit sagen, dass das besoffene Verlassen eine Lokalität ohne zu bezahlen nicht als Betrug gewertet werden würde, demnach zwingend mehr vorgefallen sein muss? Es hat also nicht gereicht, dass sein Bruder tagsdrauf die RE bezahlt hat?Edit Lippe-Korty: Was zum Teufel ist denn eine Kneipe mit etwas lockerer Atmosphäre?

Bei Wikipedia findet man hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zechprellerfolgendes:
"Problematisch ist in diesem Kontext regelmäßig die Frage, ob der Täter überhaupt eine Täuschungshandlung vorgenommen hat. In Betracht kommt lediglich eine Täuschung über innere Tatsachen, nämlich die Zahlungsfähigkeit oder die Zahlungswilligkeit – das Vorliegen dieser beiden Komponenten erklärt er nämlich konkludent bei seiner Bestellung. Wähnt sich der Gast im Moment der Bestellung also sowohl zahlungswillig als auch zahlungsfähig, so kann kein Betrug vorliegen – auch dann nicht, wenn der Gast später aus irgendwelchen Gründen nicht zahlt." -
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Original von Neu Amin
Siese wie Lautet den der Straf Befehl ???
lautet : wurde gegen ihn ein Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen wegen Körperverletzung, Betruges und Beleidigung erlassen.
den Kein Richter kann eine Strafbefehl erlassen ohne das diesen Betrug so gibtMal halblang: wenn ein Staatsanwalt meint, die Ermittlungen seien abgeschlossen und es reicht für eine Verurteilung, dann beantragt er entweder einen Strafbefehl oder er erhebt Anklage. Beim Strafbefehl schickt er den an den Richter, der ihn dannn mit dem vom Staatsanwalt vorgegebnen Strafmaß unterschreibt. Lehnt er das ab, dann verwandelt sich der Strafbefehlsantrag in eine Anklageschrift. Unterschreibt der Richter, dann kann der Betroffene Einspruch einlegen und der Strafbefehl wird wieder zur Anklageschrift.
Aus dem Umstand, dass ein Staatsanwalt einen Strafbefehl beantragt und ein Richter unterschreibt, kann man keineswegs schließen, dass es dabei auch nach einer Verhandlung bleibt. Da passieren die verrücktesten Dinge: ich habe einmal erlebt, dass ein Staatsanwalt gegenüber dem Leiter einer Demo eine Anklage erhoben hat, weil dieser als Leiter der Demo nicht 15 Minuten vor Beginn vor Ort war.So war es in einer Auflage vorgeschrieben. Der Richter hat den Strafbefehl unterschrieben. Dann Einspruch und Verhandlung. Der "Bösewicht" erklärte, er sei nur aus versehen zu spät gekommen, weil er den Bus verpaßt hat. Ergebnis: Freispruch! Durch den Richter, der den Strafbefehl unterschrieben hatte.Im übrigen ist man mit 60 Tagessätzen keineswegs vorbestraft. Eine solche Verurteilung taucht in keinem Führungszeugnis auf (das ist keine Frage des Glücks, sondern gesetzlich vorgeschrieben) und man darf sich auch weiter als "nicht vorbestraft" bezeichnen. Das ändert sich erst bei einer weiteren Verurteilung. Eingetragen ins Führungszeugnis werden nur Verurteilungen zu mehr als 90 Tagessätzen.
Was denkt sich der Staat dabei: wer einmal eine Dummheit gemacht hat, soll nicht als Straftäter stigmatisiert werden. Da ist dieser Rechtsstaat offenbar etwas liberaler, als mancher hier im Forum.
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Original von Bulldozer
Unglaubliche Aussage! Weder Middendorp noch Rapolder haben BETROGEN, Frauen/andere GESCHLAGEN oder Polizisten BELEIDIGT, geschweige denn jemanden BESPUCKT !!!

Wie man sowas verharmlosen kann... das lässt tief blicken

Klar war das etwas anderes. Und Ernst Middendorp hat sicher jeder die "ein zwei" Chardonnay verziehen nach dem großartigen Spiel in Wolfsburg, was ewig unvergessen bleiben wird.
Aber warum "verharmlost" man die Angelegenheit, wenn man sich fragt, ob dieser Fehltritt im Privatleben gleich das Ende des Jobs bedeuten muß? Schließlich weiß man auch nicht wirklich, was da vorgefallen ist- und will es vielleicht auch gar nicht so genau wissen. Ich meine, das ist seine Privatsache und deshalb hat der Aufsichtsrat genau richtig gehandelt.
Gehen wir es doch mal durch (und fangen mit dem Verharmlosen an
: -Beamtenbeleidigung hat man heute schnell verwirklicht "pack mich nicht an Bulle"
- Betrug weil man nicht zahlen will - setzt voraus, dass man von Anfang an nicht zahlen wollte. Das bloße Nicht-Bezahlen ist kein Betrug. Vielleicht wollte man nicht bezahlen, weil man sich betrogen fühlte?- Körperverletzung/Schläge sind nahezu unvermeidlich, wenn man rausgeworfen wird und sich etwas renitent zeigt.
- Spucken? Ob's wirklich Absicht war oder nur etwas laut?
Ein Strafbefehl ist auch kein Urteil, sondern wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne Verhandlung durch den Richter erlassen. Erst wenn man dagegen Einspruch einlegt, kommt es zur Verhandlung. Und das hat schon mancher Strafbefehl nicht überstanden.
Das Unangenehme für Schnitzmeier ist ja, dass er überhaupt kein Interesse haben kann, sich mit diesen Vorwürfen vor Gericht auseinander zu setzen. Die Unschuldsvermutung nützt ihm nichts. -
Ich meine: Verfehlungen eines Arbeitnehmers in seiner Freizeit können sich nur dann auf seine Beschäftigung auswirken, wenn sie Anlaß zu der Vermutung geben, dass er künftig seine Arbeit nicht ordentlich macht.
Deshalb sind solche Aktionen bei einem Fußballprofi auch anders zu bewerten, als bei einem Geschäftsführer.Da es nicht um die Position des Ortspfarrers geht, sollte man gelassen an die Sache heran gehen, auch wenn das im evangelischen Bielefeld natürlich manchen etwas schwer fällt - und im pietistischen Lippe erst recht.
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Gesucht wird offenbar auch in italien z.b. Massimo Coda http://www.tuttomercatoweb.com/bologna/?actio…W5vLmNvbS01MDMy
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Zitat
1. war er um Klassen besser, als diejenigen, die jetzt vorne stehen,
2. hat er wohl beim Fußball seine Gesundheit auf dem Platz gelassen, u.a. auf der Alm, sonst wäre er jetzt in Ingolstadt. -
Zwei Heimspiele, null Punkte, zwischendurch noch ein kleiner Untergang im Pokal. Schlechter kann die Bilanz überhaupt nicht sein.
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In dieser Liga ist in der letzten Saison nur eine Mannschaft sportlich abgestiegen, Bayern II. Also muss man nur die erforderliche Liquidität sicher stellen, dann ist schon viel gewonnen.
Im Hinblick auf den Klassenerhalt spricht deshalb alles für's sparen und damit gegen eine Trainerentlassung. Auch wenn es einfach keinen Spaß mehr macht. Es ist ja schon so weit gekommen, dass man sich gerne an die Spiele unter Gerstner erinnert. Das waren ja, bezogen auf die letzten vier Jahre, echte Highlights.
Wahrscheinlich hat irgend jemand aus MS eine tote Katze auf der Alm vergraben, oder im Beton der Osttribüne eingemauert. Es ist wie ein Fluch. -
So sehen uns die Anderen:
Zitat...den wohl größten Traditionsclub der 3. Liga, Arminia Bielefeld, der ein riesiges Fanpotenzial auf der Bielefelder Alm, der Schüco-Arena, besitzt.
(...)
Die Stärke des Gegners zeigte sich zuletzt aber auch an der Tatsache, dass die Arminia um Trainer Markus von Ahlen den 0:1-Rückstand ausgerechnet in der Schlussphase wettmachte, im Neun-gegen-Elf. „In diesem Team steckt eine unheimliche Qualität, keine Frage“, weiß auch Hasenhüttl.
(...)Nicht nur der einmaligen Atmosphäre auf der Bielefelder Alm wegen,...
[URL=http://www.schwaebische.de/sport/regional…id,5114023.html]Schwäbische Zeitung[/URL]
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ZitatAlles anzeigen
Original von Momo
Das mit dem "Kämpfen" ist mir halt "nur" in den letzten 10 Spielminuten positiv aufgefallen. Aber wollen wir alle hoffen, dass das tatsächlich der Anfang für eine bessere Zukunft war.
Und ich bin jetzt mal auch so optimistisch, dass es nicht das gleiche Ende nimmt, wie nach dem letzten Spiel als ich die Arminiaspieler nach einem Spiel so in Feierlaune gesehen habe. Das war nach dem 1:0 auf St. Pauli in der vorletzten Saison. Danach habe wohl nicht nur ich gedacht, dass wir jetzt doch noch ernsthaft um den Aufstieg in die 1. Liga mitspielen. Was danach kam, ist hinlänglich bekannt.
Aber es stimmt natürlich, dass wir jetzt nicht die Mannschaft verdammen sollten. Das habe ich auch gar nicht beabsichtigt, sondern nur meine Eindrücke vom Spiel wiedergegeben.
Die Mannschaft sollte die Chance bekommen, sich zu entwickeln. Und wenn die letzten Spielminuten dazu beitragen, dass die erkennbare Blockade bei einigen Spielern gelöst wird, wäre uns das allen doch nur recht.
Ich finde, Du hast recht: wäre das Spiel bis zum Ende so weitergegangen, wie es bis bis zur gelb-roten Karte gelaufen war, dann könnte man wirklich nicht besonders zufrieden sein. Ein Punkt bei einer starken Mannschaft geholt - gut. Aber dafür gab es auch schrecklich viele Fehler. Schön anzusehen war das nicht, wäre aber mit einem 0:0 auch effektiv gewesen.
Die letzten Minuten waren aber so irre, dass sie all das verblassen lassen. Und sie können dazu beitragen, dass die Verunsicherung, die es am Anfang gab in Zukunft weniger wird. Und bei den Fans wird jedem klar: bei sowas will man dabei sein.
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Original von Bulldozer
hab jetzt 5 Spiele diese Saison auf der Alm gesehen.. 5x kein Sieg. Ich hätte diesen heute nicht erwartet... aber sowas... und wenn man dann schaut wie andere Dritt- & Viertligisten im Pokal agieren.... naja, wurscht.Ach, loben wir die Mannschaft doch einfach weiter

Der Welpenschutz ist bei mir allerdings gegen Aalen vorbei.
Für mich gehts eh nur noch um den Klassenerhalt, aber auch dafür muss gepunktet werden.. irgendwann.Klassenerhalt ist in der 3. Liga eine Frage der Kasse. In der letzten Saison ist nur ein Verein sportlich abgestiegen - Bayern II.
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Ich finde den Titel diskrimminierend. So steht es allerdings sogar auf der off. Homepage. Als HH Schwick nach Mitternacht erklärte, er würde noch ein Jahr dranhängen, bis ein neuer Präsident gefunden ist, war er auch ein "Übergangspräsident". Aber niemand hat ihn so bezeichnet, zumindest nicht offiziell.
Also sollten wir in unserem inoffziellen Forum es wenigstens besser machen als auf der offiziellen HP.Wie unser Präsident schon sagte:
"Ich bleibe so lange Präsident, wie ich gebraucht werde." Faberhaft!