"Davon abgesehen muss ein Mehraufkommen an Zuschauern nicht ohne Weiteres mit einem Mehr an Lärmimmissionen einhergehen. Wie die...nachvollziehbar ergänzend erläutert hat, entfällt der Hauptanteil der Geräuschemissionen im Stadion auf die Fankurven - was im Übrigen der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht -, nicht aber auf die Haupttribünen."
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 18.03.2011 Aktenzeichen: 2 A 2580/09